#WirtschaftHilft
Mit unserer Themenseite Russland-Ukraine-Krieg wollen wir Sie mit News, Informationen zu den Sanktionen, dem Export und Import, wichtigen Anlaufstellen, Hintergrundinformationen etc. up to date halten.
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Das Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen und das Hinweispapier zu ausländische Tochterunternehmen wurden aktualisiert.
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Seit dem 1. Juli 2024 gilt für Verträge von EU-Exporteuren eine sogenannte No-Belarus-Klausel gem. Art. 8g der EU-Verordnung 765/2006.
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Die Europäische Kommission hat FAQs zum 14. Sanktionspaket veröffentlicht.
Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate Informationen zur entsprechenden Codierung der Maßnahmen in Zollanmeldungen veröffentlicht. Die konsolidierten Meldungen und weiterführende Codierungen aus den ATLAS-Infos finden Sie auf der Zollseite sortiert nach Region/Land. Codierungen zu Altverträgen finden Sie hier.
Nach Schätzung summieren sich die Schäden an der Infrastruktur in der Ukraine im Gesundheits- und Bildungswesen bereits auf 1 Billion US-Dollar (US$). Weltweit wächst die Bereitschaft, die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen.
Informationen Wiederaufbau der Ukraine - Rebuilding UkraineImmer mehr Logistikdienstleister stellen ihre Lieferungen in die Ukraine und Russland ein.
Die Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ) informiert über die Folgen des Angriffs für die Logistikbranche.
Die AHK Belarus informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus seit dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde.
Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne. Hier finden Sie die Liste mit Umladestellen.
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen.
1.Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen
Die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen vom Beförderungsverbot wird in der EU nicht einheitlich gehandhabt:
2. Ermessen
Das BAFA macht quasi keinen Gebrauch vom Ermessen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Auch hier besteht jedoch keine Einheitlichkeit auf EU-Ebene.
3. Reichweite der Ausnahmen
Es ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Ausnahmeregelung des Art. 3 l Abs. 4 b) VO 833/2014 bzw. Art. 1zc Abs. 4 b) VO 765/2006 (pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel) auch für den Export gilt.
4. Definition „in Russland/Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen“
Laut BAFA kommt es auf die Niederlassung des Kraftverkehrsunternehmens, das den Transport durchführt, an – und nicht auf das Kennzeichen.
5. Bearbeitungsdauer
Das BAFA hofft, Ausnahmegenehmigungsanträge innerhalb einer Woche zu bewilligen.
Informationen des BAFADie aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und der Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, den 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Am Samstag, den 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. (Quelle: AGA Portal)
Die EU hat ihre Sanktionen gegen russische Geldhäuser konkretisiert: Sieben russische Banken werden vom SWIFT-System ausgeschlossen - ausgenommen sind aber die Sberbank und die Gazprombrank.
Die Europäische Union (EU) hat ihre Sanktionen zum Ausschluss einiger russischer Finanzinstitute aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk SWIFT in Kraft gesetzt. Wie aus der Verordnung 2022/345 und Verordnung 2022/350 hervorgeht, trifft der SWIFT-Ausschluss sieben Banken. Es handelt sich um die zweitgrößte Bank Russlands VTB sowie die Bank Otkritie, die Novikombank, die Staatsbank Promsvyazbank, die Bank Rossiya, die Sovcombank sowie die Staatsbank VEB.
Die größte russische Bank Sberbank sowie die Gazprombank sind dagegen nicht betroffen. Ein hochrangiger EU-Beamter begründete dies damit, dass einige EU-Länder besonders abhängig von Energielieferungen aus Russland seien - dazu gehört auch Deutschland. Sberbank und Gazprombank seien die wichtigsten Banken für die Bezahlung der Energielieferungen. Es sei nicht möglich, bestimmte Transaktionen von einem SWIFT-Ausschluss auszunehmen.
Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zehn Tagen. Dies soll dem Beamten zufolge den Übergang für die heimischen Banken erleichtern. Er betonte zudem, dass die EU gegen die Sberbank und die Gazprombank bereits andere Sanktionen verhängt habe. Ihm zufolge sind mittlerweile mehr als 80 Prozent der russischen Banken von EU-Sanktionen betroffen.
Weiterhin ist es verboten, auf Euro lautende Banknoten nach Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Quelle: Rat der europäischen Union, Stand 03.02.2022
Auf der Seite des BAFA findet man auch Informationen, ob Altverträge jetzt noch erfüllt werden können. Grundsätzlich überlagern die Sanktionen die bereits geschlossene Verträge, das heißt die Sanktionen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Es ist daher für Altverträge eine Neubewertung und Prüfung bezüglich der Sanktionen erforderlich.
Bitte beachten Sie diverse Bestimmungen zu den Altvertragsregelungen, die verschiedene Vertragsgestaltungen erfassen. Grundsätzlich sind dabei zwei Fristen relevant: zum einem, wann der Vertrag geschlossen wurde und zum anderen, bis wann der Vertrag abgewickelt werden muss. Bei dem Abschluss vor dem jeweiligen Stichtag ist zu beachten, dass der Abschluss des Vertrages vollständig erfolgt sein muss. Das heißt im Einzelfall ist anhand der Vertragsauslegung zu ermitteln, wann die jeweilige Lieferverpflichtung genau eingetreten ist.
Informationen des BAFA zu AltverträgenDie Sanktionsbestimmungen müssen grundsätzlich von dem Ausführer beachten werden. Aber die Sanktionsmaßnahmen können auch vorgelagerte Tätigkeiten erfassen, wie z.B. Angbotserstellung und Vermittlungsleistungen.
Beispiel:
Am 24.05.2022 hat der Rat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU. Der Vorschlag betrifft hauptsächlich bestehende Agrar- und Antidumpingzölle. Laut EU-Kommission betrugen die EU-Zolleinahmen der betroffenen Produkte aus der Ukraine 2021 65,6 Millionen Euro. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zur Verordnung gelangen Sie hier.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Von der Europäischen Kommission wurde eine Guidance veröffentlicht, die vom staatlichen Zolldienst der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte erstellt wurde, die das gemeinsame Versandverfahren in die Ukraine und aus der Ukraine nutzen möchten.
Guidance Common Transit procedure trade with UA (in englischer Sprache)
Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Bayern an. Viele wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was können Unternehmen tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen?
Weitere Informationen dazuDie Hälfte der deutschen Unternehmen mit wirtschaftlichen Verbindungen nach Russland beurteilt die Lage und Perspektive ihrer entsprechenden Geschäfte negativ. Das geht aus der bislang noch unveröffentlichten IHK-Umfrage „Going International 2022“ unter insgesamt knapp 2.700 auslandsaktiven Unternehmen hervor, die gerade vom DIHK ausgewertet wird und auf Antworten bis zum 11. Februar beruht. Davon unterhalten rund 1.200 Unternehmen, also rund 45 Prozent, Geschäftsbeziehungen zu Russland. Von ihnen hatten auch bereits vor der aktuellen Zuspitzung der Russland-Ukraine-Krise nur neun Prozent eine Verbesserung der Geschäfte erwartet, 49 Prozent gingen von einer Verschlechterung aus. Damit sinken die Erwartungen der deutschen Unternehmen auf einen Stand wie der DIHK ihn zuletzt 2014/15 für die gesamte Eurasische Region nach der Annexion der Krim durch Russland ermittelt hatte. In keinem Land der Welt wird die Geschäftsperspektive derzeit negativer beurteilt wie in Russland. Der DIHK rechnet jetzt mit einer weiteren Eintrübung, da neben den bestehenden Handelshemmnissen nun auch zusätzliche Sanktionen der EU und der USA hinzukommen.
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