Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 ihr Review zur EUDR und zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt.
Im Einzelnen beinhaltet das vorgelegte Paket:
- einen Bericht zu den bislang umgesetzten Vereinfachungsmaßnahmen,
- einen überarbeiteten Durchführungsrechtsakt mit Unterstützungsmaßnahmen für die IT‑Plattform zur Umsetzung der EUDR,
- zusätzliche Leitlinien sowie aktualisierte Frequently Asked Questions (FAQ) zur Anwendung der Verordnung,
- sowie einen Entwurf zum delegierten Rechtsakts zur Änderung von Anhang I der EUDR, der bis 1. Juni konsultiert wird.
Der Anwendungsbereich der Entwaldungsverordnung wurde angepasst und erneut zur Konsultation gestellt. Die aktualisierten FAQs sowie das IT-System sollen zudem für mehr Klarheit in der praktischen Anwendung sorgen.
Anhang I – erneute Konsultationsmöglichkeit
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zu Anhang I zielt auf eine Anpassung des Anwendungsbereichs der Verordnung ab, insbesondere hinsichtlich der erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse. Aktuell sieht der Entwurf unter anderem vor:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs: Einbeziehung ausgewählter nachgelagerter Produkte, etwa löslicher Kaffee und bestimmte Derivate von Palmöl
- Einschränkung des Anwendungsbereichs: Herausnahme einzelner Produktgruppen wie Leder und wiederaufbereitete Reifen
- Ausnahmeregelungen: u. a. für Produktmuster, bestimmte Verpackungen, gebrauchte bzw. Second-Hand-Waren sowie Abfälle