Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über die Verbraucherkreditverträge hat der Bundestag am 17.04.2026 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zum jetzigen Stand ist noch keine Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34k GewO möglich.