Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Technik“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall , Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ ist zuzulassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Anwendungskompetenz Technik“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Betriebliches Projekt“ ist zuzulassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ nachweist.
(4) Die Berufspraxis nach dem Absatz 1 a) bis e) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Industrietechnikers IHK oder einer geprüften Industrietechnikerin IHK aufweisen.
(5) Abweichend von den in Absatz1 a) bis e)genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
Zur AnmeldungRegistrieren Sie sich hier einmalig für den elektronischen Rechnungsversand und erhalten Sie zukünftig sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide als PDF-Dokumente per E-Mail zugeschickt.