Der Außenhandel ist für viele mainfränkische Unternehmen ein interessantes Betätigungsfeld mit vielen Potenzialen, allerdings nicht ohne Risiken. Gerade in Krisenzeiten ist Vertrauen zwischen den Handelspartnern elementar wichtig. Dieses Vertrauen kann durch eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen flankiert werden, hierzu gehört eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit entsprechenden Zahlungsklauseln aber auch die zahlreichen verfügbaren Instrumente zur Absicherung Ihrer Exporte.
Einige davon stellen wir Ihnen hier vor.
Diese Zahlungsbedingung stellt für den Lieferanten eine günstige Finanzierungsmöglichkeit ohne Zinskosten dar. Einigen sich die beiden Geschäftspartner auf Vorauszahlung oder Anzahlung, zahlt der Empfänger den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag schon bevor er die Ware erhalten hat.
Im Anlagenbau und Investitionsgüterbereich sind beispielsweise An- oder Teilzahlungen in der Staffelung 20, 40 und 40 Prozent eine häufig gewählte Variante. Die erste Anzahlung in Höhe von 20 Prozent wird bei Auftragserteilung fällig; weitere 40 Prozent mit Versand, die restlichen 40 Prozent bei Annahme der Ware durch den Importeur beziehungsweise mit der technischen Bereitschaft. Der Verkäufer kann so das Zahlungsrisiko ganz oder zumindest teilweise ausschließen und auf den Importeur abwälzen.
Um die Ansprüche des Käufers auf Rückerstattung gegenüber dem Verkäufter bei einer vor Warenlieferung geleisteten Anzahlung abzusichern, wir häufig durch die Bank des Käufers eine Anzahlungsgarantie vereinbart.
Diese Zahlungsbedingung setzt das Vertrauen des Exporteurs in die Zahlungsfähigkeit beziehungsweise Kreditwürdigkeit des Importeurs voraus.
Bei dieser Zahlungsart wird die Rechnung mit der Lieferung der Ware verschickt und die Zahlung erfolgt im Nachhinnein. Hier trägt der Exporteur das Hauptrisiko, da er nicht sichergehen kann, dass der Importeur seiner Zahlungspflicht wirklich nachkommt. Dieser hat den Vorteil, dass er vor der Zahlung die Ware auf Qualität und Ordnungsmäßigkeit prüfen kann. Der Exporteur kommt somit zudem für den überwiegenden Teil der Finanzierung des Warengeschäfts auf, seine Liquidität wird beansprucht und es entstehen Zinskosten.
Für das nationale deutsche Recht gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelungen zur Leistungszeit, also zum Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Bezahlung erbringen „darf“.
Diese fehlen aber oftmals in anderen Staaten und bedürfen daher eine Vereinbarung im Kaufvertrag.
Ein Dokumenten-Inkasso ist der Auftrag des Exporteurs an eine Bank, Dokumente entweder
Die Abwicklung eines Dokumenten-Inkassos erfolgt nach einem international anerkannten Regelwerk, den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Inkassi – ERI – der Internationalen Handelskammer, Paris (Publikation Nr. 522).
Ein Akkreditiv ist die abstrakte Verpflichtung (losgelöst vom Grundgeschäft) einer Bank, dem Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, also der Vorlage von akkreditivkonformen Dokumenten, entweder
Die Abwicklung eines Akkreditivs erfolgt nach den international anerkannten Regelwerken:
Beide Regelwerke wurden von der Internationalen Handelskammer in Paris verfasst.
Es handelst sich hierbei um eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung einer Bank zur Absicherung von bestimmten vertraglich vereinbarten Leistungs- und/oder Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Staatliche Exportkreditgarantien sind ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Förderung der Außenwirtschaft. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts.
Die "Hermesdeckungen" kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Hermesdeckungen helfen, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Aufgrund der Coronapandemie und die damit verbundenen Schwierigkeiten wurde der Länderkreis vorübergehend ausgeweitet. Eine Absicherung ist nun auch bei Lieferungen innerhalb der EU und in bestimmte OECD-Länder möglich.
Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt).
Neben der staatlichen Exportkreditversicherung treten auch zunehmend private Kreditversicherer auf, deren Geschäftsbereich die Ausfuhrkreditversicherung für Forderungen aus Exporten von Waren und Dienstleistungen sowie die Warenkreditversicherung umfasst.Im Gegensatz zur Bundesdeckung versichern die privaten Exportkreditversicherungen nur wirtschaftliche Risiken und den Nichtzahlungsfall ("protracted default"). Sie bieten dies an, wenn es um Exportgeschäfte in Länder mit geringem politischem Risiko geht. Politische Risiken werden höchstens bei kurzen Vertragslaufzeiten gedeckt. Eine private Exportkreditversicherung deckt per Mantelvertrag alle Ausfuhrgeschäfte eines Exporteurs in eine Region ab. Dabei wird für jeden Kunden des Exporteurs eine feste Kreditobergrenze definiert. Bis zu dieser Grenze kann der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite (offene Rechnung auf Ziel) gewähren. Private Kreditversicherer bieten auch kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Euro Exportpolicen an.
Allianz Trade (privat und staatlich)
Die Allianz Trade ist eine Kreditversicherungsgruppe aus Frankreich. Das deutsche Tochterunternehmen mit Sitz in Hamburg ist eine erwerbswirtschaftliche Kreditversicherung und bietet Schutz vor Forderungsausfall und Veruntreuung. Als Mandatar des Bundes wickelt die Allianz Trade auch die staatlichen Exportgarantien des Bundes ab. Bei der IHK ist die Allianz Trade auch bekannt als Rückversicherer beim Carnet ATA.
Compagnie Française d'Assurance pour le Commerce Extérieur (COFACE) ist der zweite große Kreditversicherer, ebenfalls mit Sitz in Frankreich. Ähnlich wie Allianz Trade berät auch COFACE Unternehmen in jeder Phase der Entwicklung ihres Außenhandels und hilft ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, damit diese fundierte Entscheidungen treffen können. Um Unternehmen während der Corona-Krise entgegenzukommen lockert COFACE temporär einzelne vertragliche Regelungen für Versicherungsnehmer. "Wir wollen damit unsere Kunden entlasten. ...", erklärt Katarzyna Kompowska, Regional CEO der Coface für Nordeuropa.
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