Zuschüsse für die Kosten Ihrer Weiterbildungen

Weiterbildungsstipendium

Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.

Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!

Nach der Berufsausbildung in die Karriere starten

Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Grundvoraussetzung:

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen haben.

Altersgrenze und Anrechnungszeiten:

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen:

Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:

Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Sofern Sie eine berufliche Vollzeitmaßnahme (z. B. Meister-in/Fachwirt-in/Techniker-in) absolvieren, müssen Sie keinen Nachweis zur Berufstätigkeit vorlegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Bewerbungsablauf

  1. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular.
     
  2. Sie werden spätestens innerhalb von fünf Werktagen für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung.
     
  3. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool, drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Würzburg-Schweinfurt, Frau Julia Braun, Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg (ohne Bewerbungsmappe):
    • Unterschriebener Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
    • Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses 
    • Kopie des Berufsschulzeugnisses  
    • Nachweis über Berufstätigkeit vom Arbeitgeber. (Beachten Sie, dass das Einreichen eines Arbeitsvertrags nicht ausreicht. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen klassischen "Dreizeiler" ausstellen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und muss Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit enthalten.)
    • Optional: Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers bzw. Nachweis der Platzierung des beruflichen Leistungswettbewerb.
       
  4. Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
     
  5. Wir informieren Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich. Sofern Sie eine Absage erhalten, können Sie sich bis zum Alter von 24 Jahren erneut bewerben.

Welche Weiterbildungen fördert das Weiterbildungsstipendium?

      Bitte beachten Sie: Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss diese vor Beginn des 1. Unterrichtstages beantragt werden. Liegt der Weiterbildungsbeginn vor Aufnahme in das Stipendium, so muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns vorliegen. In diesem Fall muss die Weiterbildung ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate andauern.

      Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:

      • Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
      • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
      • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
      • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
         

      Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden: 

      • Weiterbildungskosten
      • Fahrtkosten
      • Aufenthaltskosten 
      • notwendige Arbeitsmittel
      • Prüfungskosten
      • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förder- bzw. Kalenderjahr (Nur in Verbindung mit einer Weiterbildung möglich!).

      Wie sieht die finanzielle Förderung aus?

        Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

        Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.


        Förderzeitraum

        Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet immer am 31. Dezember des übernächsten Jahres. 

        Sechs Weiterbildungsstipendiaten berichten

        Kontakt

        Weiterbildungsstipendium

        Julia Braun

        Beraterin Begabtenförderung
        Würzburg

        Tätigkeitsbereiche
        • Administration und Betreuung des Weiterbildungsstipendiums
        • Fördermittelauszahlung
        • Beratung von Interessenten und Stipendiaten
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        Kontaktformular vCard0931 4194-203
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