Erstinformationen & Bewerbungsvoraussetzungen

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Um ein Stipendium zu erhalten, müssen Sie ein Auswahlverfahren durchlaufen. Jährlich können ca. 60 Stipendiaten in das Programm aufgenommen werden.

Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro über einen Zeitraum von drei Förderjahren. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen.

Voraussetzungen für das Bewerbungsverfahren

  • Kriterium 1: Prüfungsstelle 
    Ihr Prüfungszeugnis wurde durch die IHK Würzburg-Schweinfurt ausgestellt!

     
  • Kriterium 2: Altersgrenze
    Sie müssen zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. 

    Anrechenbare Zeiten sind Zeiten, durch die sich Ihre schulische Entwicklung und Ihr berufliches Fortkommen verzögert haben. Hierzu gehören beispielsweise: Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr, längerfristige Erkrankungen von mind. 3 Monaten, Nachholen von Schulabschlüssen aufgrund von Migration, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule. Zeiten für nicht beendete Studiengänge, für Work&Travel oder Au-Pair hingegen sind nicht anrechenbar.

 

  • Kriterium 3: Leistungsnachweis
    Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
    Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb die Platzierung 1 bis 3
    oder
    Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

     
  • Kiterium 4: Arbeitsverhältnis
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Sofern Sie eine berufliche Vollzeitmaßnahme (z. B. Meister-in/Fachwirt-in/Techniker-in) absolvieren, müssen Sie keinen Nachweis zur Berufstätigkeit vorlegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
     

Bei Erfüllung der oben genannten Kriterien können Sie sich für das Bewerbungsverfahren registrieren. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!

Bewerbungsablauf

  1. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in unserem Bewerbertool
     
  2. Sie werden innerhalb von 14 Werktagen für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung.
     
  3. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool, drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Würzburg-Schweinfurt, Frau Julia Braun, Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg (ohne Bewerbungsmappe):
    • Unterschriebener Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
    • Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses 
    • Kopie des Berufsschulzeugnisses  
    • Nachweis über Berufstätigkeit vom Arbeitgeber. (Beachten Sie, dass das Einreichen eines Arbeitsvertrags nicht ausreicht. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen klassischen "Dreizeiler" ausstellen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und muss Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit enthalten.)
    • Optional: Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers bzw. Nachweis der Platzierung des beruflichen Leistungswettbewerbs.
       
  4. Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
     
  5. Wir informieren Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich. Sofern Sie eine Absage erhalten, können Sie sich bis zum Alter von 24 Jahren erneut bewerben.

Nach der Berufsausbildung in die Karriere starten

Welche Weiterbildungen fördert das Weiterbildungsstipendium?

Bitte beachten Sie: Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss diese vor Beginn des 1. Unterrichtstages beantragt werden. Liegt der Weiterbildungsbeginn vor Aufnahme in das Stipendium, so muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns vorliegen. In diesem Fall muss die Weiterbildung ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate andauern.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:

  • Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
     

Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden: 

  • Weiterbildungskosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten 
  • notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förder- bzw. Kalenderjahr (Nur in Verbindung mit einer Weiterbildung möglich!).

Wie sieht die finanzielle Förderung aus?

Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.


Förderzeitraum

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr.

Ihr Stipendium endet immer am 31. Dezember des übernächsten Jahres. 

Weiterbildungsstipendium

Julia Braun

Beraterin Weiterbildungsstipendium
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Administration und Betreuung des Weiterbildungsstipendiums
  • Fördermittelauszahlung
  • Beratung von Interessenten und Stipendiaten
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-203
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  • Beratung von Interessenten und Stipendiaten