Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.
Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen haben.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Sofern Sie eine berufliche Vollzeitmaßnahme (z. B. Meister-in/Fachwirt-in/Techniker-in) absolvieren, müssen Sie keinen Nachweis zur Berufstätigkeit vorlegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss diese vor Beginn des 1. Unterrichtstages beantragt werden. Liegt der Weiterbildungsbeginn vor Aufnahme in das Stipendium, so muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns vorliegen. In diesem Fall muss die Weiterbildung ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate andauern.
Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden:
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet immer am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Beraterin Begabtenförderung
Würzburg