Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Bildungsprämie und Bildungsscheck – wer sich weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Diese Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sind nicht nur für unsere Praxisstudiengänge, sondern auch teilweise für Seminare und Zertifikatslehrgänge geeignet.
Das Aufstiegs-BAföG zählt zu den attraktivsten Fördermöglichkeiten für Lehrgänge mit öffentlich-rechtlicher Prüfung. Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig fördern lassen und das bis zu 75 Prozent! Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (i. d. R. Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde).
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wie beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG?
Um das Antragsverfahren zu starten, füllen Sie eigenständig das Formblatt A (Antrag auf Aufstiegs-BAföG) aus. Sofern Sie eine Vollzeitmaßnahme besuchen, beachten Sie das Ausfüllen der zusätzlichen Anlagen zum Formblatt A. Eine Übersicht über alle Formblätter finden Sie auf der Homepage des Aufstiegs-BAföG.
Das ausgefüllte Formblatt A (ggf. mit Anlagen), Formblatt B und Formblatt Z reichen Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Im Verlauf des Antragsverfahrens erhalten Sie automatisch weitere Informationen zur Inanspruchnahme des KfW-Darlehens.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföGZiel der Förderung / des Programms:
Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen
Wer ist förderfähig?
Solo-Selbstständige die
- seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen
- maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen
- ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen
Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?
- Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells
- Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten
- Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich
- Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)
Ablauf der Förderung:
Erfolgreiche Absolventen einer höheren Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung erhalten vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 3.000,00 Euro (ab 01.01.2023). Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt.
Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt. Die erfolgreichen Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen werden von der IHK benachrichtigt und können den Meisterbonus beantragen.
Weitere InformationenAufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen können als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Dazu zählen zum Beispiel: Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial und Fahrtkosten.
Weitere InformationenAlle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Technologie ersetzt oder dem Strukturwandel betroffen sind, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Unternehmensgröße können bei Erfüllung persönlicher Voraussetzungen arbeitsmarktpolitische sinnvolle und relevante berufliche Weiterbildung mit einem Umfang von min. 121 Unterrichtsstunden bei einem Bildungsträger mit AZAV-Maßnahmen- und Trägerzertifizierung besuchen. Die IHK ist nicht nach AZAV zertiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Weitere InformationenMit dem Bildungszeitgesetz (BzG) der verschiedenen Bundesländer haben Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungszeit. Es soll ihre Weiterbildungsbereitschaft erhöhen, um Fähigkeiten sowie Wissen zu erweitern und sich weiter zu entwickeln. Beschäftigte können sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsmaßnahme sowie für Qualifizierungen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen als Bildungsträger anerkannt.
Weitere Informationen: für Baden-Württemberg
Weitere Informationen: für Thüringen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.
Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!
Weitere Informationen
Handelsfachwirt
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Würzburg
Sachbearbeiterin Fortbildungsprüfungen
Schweinfurt