Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wird auf EU-Ebene derzeit die Einigung auf das Maßnahmenpaket „VAT in the Digital Age (ViDA)“ angestrebt. Unter anderem soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze verbunden mit der eRechnungspflicht eingeführt werden. Ab 2028 sind diese Regelungen dann EU-weit verpflichtend.
In Deutschland wurde auf Grund dessen im Wachstumschancengesetz die schrittweise Einführung einer eRechnungspflicht in einem strukturierten elektronischen Format festgeschrieben. Die Pflicht erstreckt sich zunächst nur auf inländische Umsätze zwischen Unternehmen. Für die Umsetzung der eRechnungen nach den neuen technischen Vorgaben gelten Übergangsregelungen.
Trotz Bemühungen der IHK-Organisation wird es keine Übergangsregelung für den Empfang und die Archivierung von eRechnungen geben. Dieser muss ab 01.01.2025 von allen Unternehmen gewährleistet werden. Der Forderung seitens der IHK-Organisation nach einem staatlichen Tool für die Visualisierung von elektronischen Rechnungen im xml-Format hat nun die Finanzverwaltung entsprochen und einen entsprechenden Viewer in Elster aufgenommen: Zum Viewer
!Achtung: Für die Archivierung ist das Ausgangsdokument entscheidend, also die xml-Datei - nicht die vom Viewer generierte Ansicht!
Die Zustimmung zur elektronischen Rechnung ist im Verhältnis von Unternehmen und Endkunde (B2C) sowie bei Ausnahmen von der eRechnungspflicht (Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen, bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nrn. 8-29 UStG) weiterhin notwendig.