Im folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Tarifrecht für Sie zusammengestellt. Die IHK hält keine Sammlung von Tarifverträgen vor, so dass wir im Folgenden auf andere Anbieter verweisen müssen.
Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten von Tarifvertragsparteien und treffen insbesondere Regelungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Sie können von einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband bzw. einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Ein Tarifvertrag ist für Sie als Arbeitgeber dann verbindlich, wenn Sie Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Gleiches gilt, wenn Sie den Tarifvertrag selbst abgeschlossen haben (sog. Firmen- oder Haustarifvertrag) und der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
Er ist darüberhinaus auch dann anzuwenden, wenn er durch einzelvertragliche Bezugnahme zum Gegenstand eines Arbeitsvertrags gemacht oder durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Sofern Sie über die angegebenen Stellen keine Möglichkeit haben, die gewünschten Auskünfte zu beziehen, gibt es verschiedene Anbieter, die gegen ein Entgelt Tarifauskünfte erteilen. Anlaufstellen sind in nebenstehendem Kasten genannt.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) informiert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit über Bestimmungen in bayerischen Tarifverträgen.
Telefon: 0900-110 19 12 (montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr).
Ein Anruf kostet 1,86 Euro pro Minute.
Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Ihrem Anruf zu klären, für welchen Gewerbebereich Sie Auskunft wünschen.
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