Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Invasion Russlands in die Ukraine auf das Schärfste. Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat die EU seit dem Jahr 2022 eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet.
Es sind umfassende Sanktionen gegen Belarus beschlossen worden, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.
Die neuen Sanktionen gegen Belarus sind gegen die Sektoren Handel, Dienstleistungen und Verkehr gerichtet.
Angesichts der Beteiligung des Regimes an dem rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sieht der Rat in der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 weitere Sanktionen gegen die belarussische Wirtschaft vor.
Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegen Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU und der BAFA.
Der Rat hat am 03.08.2023 Sanktionen gegen weitere 38 Personen und drei Organisationen verhängt. Ferner hat er die Ausfuhrverbote auf Feuerwaffen sowie die Luftfahrt und Raumfahrtindustrie ausgeweitet. Neu sind weitere Ausfuhrbeschränkungen für z.B. für Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, und ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Belarus hat die EU neue restriktive Maßnahmen gegen 38 Personen und drei Organisationen aus Belarus erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratischen Kräfte beitragen, sowie gegen jene, die vom Lukaschenko-Regime profitieren und es unterstützen.
Neu in die Listen aufgenommen wurden unter anderem Strafvollzugsbeamte, die für die Folter und Misshandlung von Häftlingen, darunter politische Gefangene, verantwortlich sind, prominente Propagandisten und Angehörige der Justiz, die an der Verfolgung und Verurteilung von demokratischen Oppositionellen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten mitgewirkt haben.
Die Sanktionen richten sich auch gegen staatseigene Unternehmen, die gegen Beschäftige vorgegangen sind oder sie entlassen haben, weil sie an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen haben. Belneftekhim, ein staatlich kontrollierter Mischkonzern für Öl und Chemie, wird als ein strategisches Unternehmen, dass das Lukaschenko-Regime unterstützt, in die Liste aufgenommen.
Die gesamten restriktiven Maßnahmen der EU zu Belarus gelten nun für insgesamt 233 Personen und 37 Organisationen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in Gebiete der EU oder an der Durchreise hindert.
Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Als Reaktion auf die anhaltende belarussische Beteiligung am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU ferner gezielte restriktive Maßnahmen verhängt und zwar:
ein Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt und der Raumfahrtindustrie geeignet sind, einschließlich Motoren für Luftfahrzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge
ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Feuerwaffen, dazugehörigen wesentlichen Komponenten und Munition
weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, Fotoapparate und optische Komponenten
ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
Belarus unterliegt nach wie vor Beschränkungen in den Bereichen Finanzwirtschaft, Handel, Energie, Verkehr und andere.
Weitere Informationen:
Amtsblatt der EU vom 3. August 2023
Amtsblatt der EU vom 4. August 2023
Pressemeldung der EU
Verlängerung der Sanktionen
Die EU hat am 24. Februar 2023 beschlossen, die Sanktionen gegen Belarus um ein Jahr zu verlängern. Diese gelten nun bis zum 28. Februar 2024.
Den Beschluss des Rates vom 24. Februar 2023 finden Sie im EU-Amtsblatt L 61.
Update 03.06.2022
Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als auch gegen Belarus vor.
Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen u.a. (Auszug):
Belarus:
Aktuelle Sanktionen anderer Länder finden Sie in dem Sanktionsbriefing der AHK Russland.
Hier finden Sie die nunmehr konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos (VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006).
Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein neues Sanktionspaket gegenüber Belarus auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Sanktionierung hochrangiger Militärs sowie neue Handelsbeschränkungen. Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet. Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat der Rat der Außenminister am 2. März ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU (Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt. Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden. Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen. Details zu den neuen Handelsbeschränkungen, s. Verordnung (EU) 2022/355. Die US-Regierung intensiviert indes ebenfalls ihre Sanktionen gegenüber Belarus. Die bereits gegen Russland eingeführten strikten Exportkontrollen für Hightech-Produkte wie Halbleiter, Software und für Teile der Luftfahrtindustrie werden in Kürze auch für Belarus gelten. Dies soll verhindern, dass Moskau die Partner in Minsk nutzt, um US-Exportkontrollen zu umgehen, erklärte das Weiße Haus.
Am 27. Februar 2022 hat die EU im Zusammenhang mit der Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten "DNR" und "LNR" (der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk) und der anschließenden Sonderoperation Russlands in der Ukraine eine aktualisierte Sanktionsliste veröffentlicht, die natürliche und juristische Personen aus Russland und Belarus (670 Positionen) enthält (die nach Ansicht der EU damit zu tun haben).
Am 27. Februar 2022 hat die EU angekündigt, neue Sanktionen gegen Belarus einzuführen: Handelsbeschränkungen werden sich auf die wichtigsten Wirtschaftssektoren konzentrieren. Dadurch werden die belarussischen Ausfuhren von diversen Erzeugnissen wie mineralischen Brennstoffen, Tabak, Holz, Zement, Eisen und Stahl eingestellt sowie der Export von Hightech-Produkten, die insb. in der Militärindustrie verwendet werden, nach Belarus. Die EU wird außerdem die Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sie bereits gegenüber Russland verhängt hat, auf Belarus ausdehnen. Die Transaktionen der Nationalbank der Republik Belarus, die mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der Bank verbunden sind, können auch verboten werden, sowie belarussische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen werden.
Am 25. Februar 2022 verlängerte die EU die persönlichen Sanktionen gegen Belarus, die Beamten und Vertreter der Sicherheitsbehörden umfassen, um ein weiteres Jahr - bis zum 28. Februar 2023.
Quelle: Europäische Kommission
Am 24. Februar 2022 hat die Verwaltung für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (Office of Foreign Assets Control, OFAC) Sanktionen gegen 24 belarussische natürliche und juristische Personen angekündigt. Das gesamte Eigentum der natürlichen und juristischen Personen aus der Sanktionsliste, das sich in den USA befindet, ist gesperrt. US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit diesen Personen und Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen. Die neuen Sanktionen betreffen große belarussische Banken, Unternehmen des Verteidigungssektors sowie eine Reihe hochrangiger Beamter und Geschäftsleute. Die Sanktionsliste wurde durch zwei staatliche Banken – «Belinvestbank» und «Bank Dabrabyt», sowie durch Unternehmen, die der «Belinvestbank» - «Belinvest-Engineering» und «Belbizneslizing» gehören, erweitert. OFAC hat Sanktionen gegen Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Behörden, einschl. des Staatlichen Militär- und Industriekomitees der Republik Belarus, angekündigt:
Quelle: US-Finanzministerium
Kanada, Großbritannien und Japan haben auch angekündigt, Sanktionen gegen Belarus zu verhängen. Australien entwickelt eine Liste von Sanktionen gegen die Regierung von Belarus.
10.Oktober 2022
In der EU zugelassene Lastkraftwagen dürfen wieder Güter in Belarus auf der Straße befördern. Dies teilte das belarussische Verkehrsministerium mit. Vor der Einreise müsse ein in der EU registriertes Kraftverkehrsunternehmen bei der Verkehrsinspektion des belarussischen Verkehrsministeriums eine entsprechende Genehmigung beantragen, hieß es. Belarus hatte im April 2022 ein Beförderungsverbot für Lkw aus der EU verhängt. Damit reagierte Minsk auf ein europäisches Einfahrverbot für belarussische Lkw.
Quelle: AHK Russland
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