Sanktionen der Europäischen Union, der USA und zahlreicher anderer Staaten im Zusammenhang mit der Ukraine-Russland-Krise

Sanktionen gegen Belarus

Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Invasion Russlands in die Ukraine auf das Schärfste. Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat die EU seit dem Jahr 2022 eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet.

Erweiterte Sanktionen gegen Belarus

Mit der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 1.Juli 2024 sind die Russland- und Belarus-Sanktionen angepasst worden und stimmen weitgehend überein. In den weiteren Sanktionspaketen gegen Russland wurden die Änderungen zu Belarus weitgehend gleich umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls und der Seite der EU.

Sanktionen vom 29.06.2024

Es sind umfassende Sanktionen gegen Belarus beschlossen worden, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.

Die neuen Sanktionen gegen Belarus sind gegen die Sektoren Handel, Dienstleistungen und Verkehr gerichtet.

Angesichts der Beteiligung des Regimes an dem rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sieht der Rat in der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 weitere Sanktionen gegen die belarussische Wirtschaft vor.

Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegen Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen:

  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus
  • ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus
  • ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
  • ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union
  • eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen
  • weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken

Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA.

Sanktionspaket vom 03.08.2023

Der Rat hat am 03.08.2023 Sanktionen gegen weitere 38 Personen und drei Organisationen verhängt. Ferner hat er die Ausfuhrverbote auf Feuerwaffen sowie die Luftfahrt und Raumfahrtindustrie ausgeweitet. Neu sind weitere Ausfuhrbeschränkungen für z.B. für Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, und ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Belarus hat die EU neue restriktive Maßnahmen gegen 38 Personen und drei Organisationen aus Belarus erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratischen Kräfte beitragen, sowie gegen jene, die vom Lukaschenko-Regime profitieren und es unterstützen.

Neu in die Listen aufgenommen wurden unter anderem Strafvollzugsbeamte, die für die Folter und Misshandlung von Häftlingen, darunter politische Gefangene, verantwortlich sind, prominente Propagandisten und Angehörige der Justiz, die an der Verfolgung und Verurteilung von demokratischen Oppositionellen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten mitgewirkt haben.

Die Sanktionen richten sich auch gegen staatseigene Unternehmen, die gegen Beschäftige vorgegangen sind oder sie entlassen haben, weil sie an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen haben. Belneftekhim, ein staatlich kontrollierter Mischkonzern für Öl und Chemie, wird als ein strategisches Unternehmen, dass das Lukaschenko-Regime unterstützt, in die Liste aufgenommen.

Die gesamten restriktiven Maßnahmen der EU zu Belarus gelten nun für insgesamt 233 Personen und 37 Organisationen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in Gebiete der EU oder an der Durchreise hindert.

Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Als Reaktion auf die anhaltende belarussische Beteiligung am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU ferner gezielte restriktive Maßnahmen verhängt und zwar:

ein Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt und der Raumfahrtindustrie geeignet sind, einschließlich Motoren für Luftfahrzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge 
ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Feuerwaffen, dazugehörigen wesentlichen Komponenten und Munition
weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, Fotoapparate und optische Komponenten ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
Belarus unterliegt nach wie vor Beschränkungen in den Bereichen Finanzwirtschaft, Handel, Energie, Verkehr und andere.

Weitere Informationen:

Amtsblatt der EU vom 3. August 2023
Amtsblatt der EU vom 4. August 2023
Pressemeldung der EU

Sanktionen vom 22.10.2022

10.Oktober 2022

In der EU zugelassene Lastkraftwagen dürfen wieder Güter in Belarus auf der Straße befördern. Dies teilte das belarussische Verkehrsministerium mit. Vor der Einreise müsse ein in der EU registriertes Kraftverkehrsunternehmen bei der Verkehrsinspektion des belarussischen Verkehrsministeriums eine entsprechende Genehmigung beantragen, hieß es. Belarus hatte im April 2022 ein Beförderungsverbot für Lkw aus der EU verhängt. Damit reagierte Minsk auf ein europäisches Einfahrverbot für belarussische Lkw.

Quelle: AHK Russland

FAQ des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zu den Belarus-Sanktionen eine FAQ Seite veröffentlicht.

FAQ des BMWK

Letzte Aktualisierung 19.06.2025

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