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Sachverständigenwesen

Erfahren Sie hier, was ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist und wie eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt!

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Bestellungskörperschaften sind z.B. die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Ein Sachverständiger unterzieht sich einem anspruchsvollem Überprüfungsverfahren hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde bei der Erst- und Wiederbestellung.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Wenn man bereits als Sachverständiger tätig ist, sind neben weiteren Voraussetzungen, die dem Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung und der Sachverständigenordnung entnommen werden können, vor allem folgende Voraussetzungen zu klären:

  • Besteht ein allgemeines, öffentliches Bedürfnis und Interesse nach Sachverstand auf einem bestimmten Fachgebiet?
  • Verfügt der Antragsteller auf diesem Sachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen (sog. "besondere Sachkunde") und ist er in der Lage, entsprechende Gutachten zu erstellen?
  • Erfüllt der Antragsteller die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen?
  • Übt der Antragsteller seine Sachverständigentätigkeit selbstständig, unabhängig und neutral aus und unterliegt keinem Abhängigkeitsverhältnis, welches die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte?
Link zum Institut für Sachverständigenwesen e. V.
Wie erfolgt eine öffentliche Bestellung und Vereidigung?

Die Industrie- und Handelskammern sind u.a. für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zuständig - hierbei erfolgt jedoch keine "Ausbildung zum Sachverständigen". Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen ist die Anerkennung einer besonderen, bereits vorhandenen, Qualifikation. Es gibt eine Reihe von Seminaranbietern die fachliche Seminare anbieten, wie z.B. das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (www.ifsforum.de).

Der Antragsteller muss seine besondere Sachkunde nachweisen. Der Nachweis ist nicht schon dadurch erbracht, dass er seinen Beruf in fachlicher Hinsicht bisher ordnungsgemäß ausgeübt und/oder einen einschlägigen Studienabschluss erworben hat.  

Sie suchen einen Sachverständigen?

Die Namen und Kontaktdaten von rund 8.500 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für rund 270 Gebiete der Wirtschaft finden Sie über das bundesweite Sachverständigenverzeichnis.

Unter dem Register "Erweiterte Suche" können Sie unter anderem nach Sachgebieten, Namen und auch nach Postleitzahl und -Umkreis suchen. Sollte kein geeigneter Sachverständiger in Ihrer Region angezeigt werden, erweitern Sie die Postleitzahlenumkreissuche (0 - 200 km) oder verzichten Sie auf die Eingabe einer Postleitzahl.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Mainfranken finden Sie, indem Sie in der Suchmaske im Feld Kammerbezirk den Ort Würzburg eingeben.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es darüber hinaus auch für die Gewerke des Handwerks (z.B.: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Dachdecker, Installateur und Heizungsbauer etc.). Entsprechende Kontaktdaten finden Sie über das Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer. Ebenso bietet die Handwerkskammer Hilfe bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden an.

Das IHK-Sachverständigen-Verzeichnis wir durch die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH im Auftrag des DIHK bereitgestellt.

Zum Sachverständigenverzeichnis

Wie viel kostet die Sachverständigenleistung und wer trägt die Kosten?

Wird ein Sachverständiger im Rahmen eines privaten Auftrages tätig, wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder Ähnliches gibt es hierfür nicht. Der Auftraggeber sollte vor Beauftragung des Sachverständigen den genauen Umfang der Begutachtung sowie das mögliche Honorar klären.

Das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzt (JVEG) regelt die Vergütung des Sachverständigen bei Gerichtsgutachten.

Hinweis zum Ausfüllen der Formulare

Sie wollen ein hier zum Download angebotenes Formular gleich ausfüllen? 

Beachten Sie hierbei, dass nicht jeder Browser (Firefox, Microsoft Edge, Safari etc) die Voraussetzung erfüllt, ausfüllbare PDFs korrekt auszufüllen. Gehen Sie also wie folgt vor:

  1. Laden Sie das Formular herunter 
  2. Öffnen Sie das heruntergeladene Formular mit einem PDF-Viewer oder PDF-Reader
  3. Jetzt können Sie das Formular digital an Ihrem Endgerät (Computer, Tablet etc. ) ausfüllen

Ansprechpartner zum Sachverständigenwesen

Sachverständigenwesen

Mathias Plath

Assessor jur.
Bereichsleiter Recht und Steuern
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Öffentliches Recht
  • Sachverständigenwesen
  • Qualitätsmanagement
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-313
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Sophie Schmitt

Beraterin Recht und Steuern
Würzburg

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  • Handels- und Finanzrichter
  • Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
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Kontaktformular vCard0931 4194-316
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