Sie möchten als Berufskraftfahrer oder als Versicherungsvermittler arbeiten? Sie möchten eine Gaststätte führen, oder bei einem Sicherheitsdienst oder in einem Drogeriemarkt arbeiten, der freiverkäufliche Arzneimittel führt? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie das erforderliche Know-how besitzen: Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten sind die Teilnahme an einer Unterrichtung beziehungsweise das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
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