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Das Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen und das Hinweispapier zu ausländische Tochterunternehmen wurden aktualisiert.
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Seit dem 1. Juli 2024 gilt für Verträge von EU-Exporteuren eine sogenannte No-Belarus-Klausel gem. Art. 8g der EU-Verordnung 765/2006.
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Die Europäische Kommission hat FAQs zum 14. Sanktionspaket veröffentlicht.
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Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten.
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Es sind umfassende Sanktionen gegen Belarus beschlossen worden, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.
Momentan überschlagen sich die Berichterstattungen zu den möglichen Folgen des Russland-Ukraine-Konfliktes. Auch Mainfränkische Unternehmen blicken besorgt auf die Krise. Die IHK empfiehlt betroffenen Unternehmen sich auf dem Laufenden zu halten und dabei offizielle Quellen zu nutzen.