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Ab 01.01.2023 ist die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in der Regel verpflichtend.
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Die Volksrepublik China ist seit 22. Februar 2023 nicht mehr als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ eingestuft.
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Vorverpackung muss nicht nur Füllgewicht, sondern auch Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen enthalten
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Sozialgericht Speyer: Im konkreten Fall nicht aufklärbar, ob Ansteckung bei beruflicher Tätigkeit oder im privaten Bereich
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