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Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2024
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Die Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben.
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Wer dieser Tage Mails von einer "Deutschen Handelskammer" erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Anlauf zum Datenklau.
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