Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) fest und verneint zugleich ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems.
ACHTUNG: Erneut sind Fake-IHK-Mails im Umlauf, welche der Kampagne vom 19.07. ähneln.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 07.07.2022 Auslegungshinweise zur Einwilligungsdokumentation bezogen auf Telefonwerbung veröffentlicht, die die entsprechenden Pflichten aus § 7a UWG konkretisieren.
Die wichtigsten Regelungen, die ab 28. Mai 2022 für Unternehmen gelten
Bereits bisher musste der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach seiner Einstellung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz wird diese Liste erweitert…
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