Während der Berufsausbildung hat der Ausbildende, aber auch der Auszubildende, Pflichten zu übernehmen. Der Ausbildende muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen kann. Der Auszubildende muss sich bemühen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.
Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz(BVaDiG) soll die duale Berufsausbildung in Deutschland gestärkt und modernisiert werden. Hier finden Sie eine Zusammenfassung wesentlicher Änderungen.
Hinweise für BetriebeWichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist die Probezeit. Sie kann zwischen ein und vier Monate betragen. Beide Seiten können in dieser Zeit herausfinden, ob sie sich richtig entschieden haben. Stimmen die Ansprüche nicht überein, können Betrieb und Auszubildender innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Gesetz legt hier nur die Mindestbestimmungen fest. Diese gelten für alle Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind bzw. der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Unterschieden wird bei der Festlegung des Urlaubs nach dem Alter des Auszubildenden. So erhält ein Auszubildender, wenn er zum Beginn des Kalenderjahres (also am 1.1.) noch nicht
Urlaub im Jahr (Jugendarbeitsschutzgesetz). Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub von mindestens 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen (Bundesurlaubsgesetz).
Der Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen liegt darin, dass bei Werktagen für eine Woche 6 Tage Urlaub und bei Arbeitstagen 5 Tage abgezogen werden.
Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Nach der Probezeit kann aufgrund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.
Der Auszubildende kann außerdem kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung ergreifen will. Hier gilt jedoch eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Eine Auflösung des Ausbildungsvertrages ist, vorausgesetzt alle Vertragspartner stimmen zu, jederzeit möglich.
Jede Kündigung oder Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen.
Ein registrierter Berufsausbildungsvertrag wurde gekündigt?
Damit ein Berufsausbildungsvertrag aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge gelöscht werden kann, benötigen wir das Kündigungsschreiben oder den geschlossenen Auflösungsvertrag in Kopie. Wichtig ist, dass uns die Auflösung schnellstmöglich mitgeteilt wird, da in den meisten Fällen der Betrieb die anteilig angefallen Kosten für die Ausbildung wieder gutgeschrieben bekommt. Bei jugendlichen Auszubildenden sind auch die Erziehungsberechtigten über die Kündigung zu informieren bzw. müssen den Auflösungsvertrag unterschreiben.
Bei Streitigkeiten die das Ausbildungsverhältnis betreffen ist vor der Klage beim Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der IHK anzurufen. Typische Fragen können sein: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, es steht noch Urlaub/Vergütung aus oder auch Streitigkeiten bei der Verkürzung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Schlichtungsausschuss hat hierbei die Aufgabe, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Der vorherige Kontakt mit dem Ausbildungsberater ist jedoch unabdingbar.
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