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Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, braucht nach dem Waffengesetz die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken eingerichtet wurde. Wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, brauch die Fachkunde nicht nachzuweisen.
Die Erlaubniserteilung sowie die Prüfungsanmeldung erfolgt über das für den Wohnsitz zuständige Ordnungsamt (Landratsamt/Stadt).
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