Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) legen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von Produkten fest. In deutsches Recht umgesetzt werden die EU-Richtlinien zur Produktsicherheit durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen sowie durch spezifische Gesetze.
Europäische Verordnungen müssen nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern gelten direkt in den Mitgliedstaaten. Prüfen Sie daher vorab direkt im Gesetzestext, ob das Produktsicherheitsgesetz für Ihr Produkt gültig ist. Das Produktsicherheitsgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz / dem Bundesamt für Justiz.
In 30-minütigen virtuellen Einzelgesprächen sprechen wir Ihre konkreten Produkte an und geben eine Übersicht über die europäischen und deutschen Vorgaben. Neben der CE-Kennzeichnung können alle Themenfelder der Produktsicherheit und Produktkennzeichnung im Non-Food-Bereich angesprochen werden. Die Sprechtage finden monatlich außerhalb der Ferienzeiten statt.
Termin finden und buchenDie europäische Union hat für verschiedene Themen sog. Enterprise Europe Networks (EEN) eingerichtet. Diese EU Beratungsstellen beraten kostenfrei zu Themen des EU Rechts. Zum Thema Produktsicherheit und CE Kennzeichnung fördert die EU ein solches EEN bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg. Dort erhalten kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Erfinder eine kostenfreie Erstberatung.
Link für weitere Informationen und Kontaktdaten
M.A. Politikwissenschaft
Referent Finanzierung und Förderung
Würzburg
M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg