Personenbeförderung mit Kraftomnibussen

Omnibusverkehr

Wer als Unternehmer/in Personen mit Kraftomnibussen oder PKW befördern will, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Vereinfacht wird diese Prüfung "Omnibusprüfung" genannt, obwohl diese auch für beispielsweise Ausflugsfahrten mit Pkw erforderlich ist.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Die Prüfung können Sie auch mit Freistellung durch uns bei einer anderen IHK ablegen.

Eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, entweder mit dem hier zum Download angebotenen Formular (pdf) anfordern oder komplett digital über das Online-Formular.

Ansprechpartner

Omnibusverkehr

Harald Müller

Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-266
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  • Gewerberechtliche Gutachten
Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-315
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  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler