Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt.
Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via «QuickZoll»-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.
Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Eidgenossenschaft.