BMWK-Förderprogramm

Das BMWK-Förderprogramm „Entwicklung Digitaler Technologien“ ist eine wichtige Grundlage der Förderung von Forschung- und Entwicklung (FuE) in Verbundvorhaben. Ein Segment des Förderprogramms sind sogenannte „Innovationskonzepte“, die es ermöglichen sollen, über die im Förderprogramm benannten Schwerpunkte hinaus, zukunftsweisende Ansätze für die weitere Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien vorzuschlagen.

Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ des BMWK unterstützt vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, insbesondere im Bereich innovativer digitaler Technologien und Plattformen. Dabei sind Unternehmen, darunter auch KMUs, antragsberechtigt. Projekte, die beispielsweise neue Geschäftsmodelle oder digitale Plattformen entwickeln, können gefördert werden, sofern sie marktrelevante Lösungen hervorbringen und einen hohen Innovationsgrad aufweisen​: Digitale Technologien - Innovationskonzepte (digitale-technologien.de)

Unternehmen können je nach Art und Nähe der entwickelten Lösungen zur Marktreife einen Förderzuschuss von 25 % bis 50 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) kann dieser Anteil im Einzelfall auf bis zu 80 % erhöht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie etwa die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Ein hoher Innovationsgrad im Rahmen der Förderung bedeutet, dass das Projekt eine bedeutende technologische Neuheit oder Verbesserung darstellt. Dies kann durch neue digitale Technologien, innovative Anwendungen oder Plattformen erreicht werden, die über den Stand der Technik hinausgehen. Der Innovationsgrad wird unter anderem daran gemessen, ob die Lösung originell, technisch machbar und auf den Markt übertragbar ist sowie ob sie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Projekte mit Leuchtturmcharakter, die Nachahmungseffekte auslösen können, werden ebenfalls positiv bewertet.

Es ist möglich, externe Dienstleister mit der Programmierung der digitalen Plattform zu beauftragen. Unternehmen können förderfähige Kosten wie Auftragsforschung und externe Dienstleistungen in ihren Förderanträgen berücksichtigen. Diese Kosten können unter Einhaltung des "Arm's-length-Prinzips" als förderfähig eingestuft werden. Der Zuschuss bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf Personalkosten des eigenen Unternehmens, sondern auch auf Kosten für extern erbrachte Dienstleistungen.

Digitale Technologien - Förderaufrufe (digitale-technologien.de)

 

Information:
Julia Holleber, M.A.
Tel. 0931 4194-317
E-Mail: julia.holleber@wuerzburg.ihk.de