CBAM: Hier finden Sie Hilfen zu CBAM

Wir haben die wichtigsten Hilfen zu CBAM in einer Linkliste zusammengestellt. Hinweis: Seit dem 1. Juli 2024 sind Standardwerte nur noch eingeschränkt verwendbar.

Update: Für Importe von CBAM-Waren ab dem 01. Juli 2024 dürfen Standardwerte nur noch für maximal 20 Prozent der gesamten grauen Emissionen von komplexen Gütern im Sinne der „Schätzwertmethode“ verwendet werden.

 

Hilfeseiten:

 

FAQs

... der Europäischen Kommission

... der GTAI

 

Leitfaden

... für Importeuere

... für Anlagenbetreiber im Drittland

... für ein Berechnungsschema (Excel Tamplete) und Beispiele (CBAM Communication template - Examples)

 

Quartalsbericht und Registrierung

Vorläufiges CBAM-Register (Aktualisierung Juni 2024) und Benutzerhandbuch und Videotutorial

Zollportal und Infos des Zolls zur Registrierung

Update zum Hochladen von XML-Dateien

Die Berichtsstruktur, ein Beispiel und das Nutzerhandbuch auf der Seite der EU-Kommission

Übersicht über mögliche Fehler im Meldeportal und Erklärung hierzu

Info der EU Kommission

 

Ermittlung der Emmissionen

Liste der Standardwerte

ExcellTabelle - Version Juni 2024

Anhang IV der Durchführungsverordnung - Inhalt der empfohlenen Mitteilung von Anlagenbetreibern an berichtspflichtige Anmelder 

Informationen zur Berechnung vom BMF/AT

Checkliste für EU Importeure

 

Schulungsangebote

Customs & Tax EU Learning Portal 

Nanolearning: CBAM Introduction

Transitional Registry - Traders’ Info session

DIHK

 

Allgemeine Informationen

Infos des Zolls

Infos der GTAI

Infos des BMF/AT

Newsletter der DHSt

Übersetzungen der EU-Kommission, Fristende und Referenznummer der DEHSt

 

Kontaktadressen

Kontakt zur Taxud

Kontaktformular der DEHSt

 

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2023/956

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 D