CBAM: Hier finden Sie Hilfen zu CBAM

Wir haben die wichtigsten Hilfen zu CBAM in einer Linkliste zusammengestellt. Hinweis: Seit dem 1. Juli 2024 sind Standardwerte nur noch eingeschränkt verwendbar.

Update: Für Importe von CBAM-Waren ab dem 01. Juli 2024 dürfen Standardwerte nur noch für maximal 20 Prozent der gesamten grauen Emissionen von komplexen Gütern im Sinne der „Schätzwertmethode“ verwendet werden.

 

Hilfeseiten:

 

FAQs

... der Europäischen Kommission

... der DEHSt

... der GTAI

 

Leitfaden

... für Importeuere

... für Anlagenbetreiber im Drittland

... für ein Berechnungsschema (Excel Tamplete) und Beispiele (CBAM Communication template - Examples)

 

Quartalsbericht und Registrierung

Vorläufiges CBAM-Register (Aktualisierung Juni 2024) und Benutzerhandbuch und Videotutorial

Zollportal und Infos des Zolls zur Registrierung

Update zum Hochladen von XML-Dateien

Die Berichtsstruktur, ein Beispiel und das Nutzerhandbuch auf der Seite der EU-Kommission

Übersicht über mögliche Fehler im Meldeportal und Erklärung hierzu

Info der EU Kommission

Info der DEHSt

 

Ermittlung der Emmissionen

Liste der Standardwerte

ExcellTabelle - Version Juni 2024

Anhang IV der Durchführungsverordnung - Inhalt der empfohlenen Mitteilung von Anlagenbetreibern an berichtspflichtige Anmelder 

Informationen zur Berechnung vom BMF/AT

Checkliste für EU Importeure

 

Schulungsangebote

Customs & Tax EU Learning Portal 

Nanolearning: CBAM Introduction

Transitional Registry - Traders’ Info session

DIHK

 

Allgemeine Informationen

Infos des Zolls

Infos der GTAI

Infos des BMF/AT

Newsletter der DHSt

Übersetzungen der EU-Kommission, Fristende und Referenznummer der DEHSt

 

Kontaktadressen

Kontakt zur Taxud

Kontaktformular der DEHSt

 

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2023/956

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 D