Wir haben die wichtigsten Hilfen zu CBAM in einer Linkliste zusammengestellt. Hinweis: Seit dem 1. Juli 2024 sind Standardwerte nur noch eingeschränkt verwendbar.
Update: Für Importe von CBAM-Waren ab dem 01. Juli 2024 dürfen Standardwerte nur noch für maximal 20 Prozent der gesamten grauen Emissionen von komplexen Gütern im Sinne der „Schätzwertmethode“ verwendet werden.
Hilfeseiten:
FAQs
... der Europäischen Kommission
... der DEHSt
... der GTAI
Leitfaden
... für Importeuere
... für Anlagenbetreiber im Drittland
... für ein Berechnungsschema (Excel Tamplete) und Beispiele (CBAM Communication template - Examples)
Quartalsbericht und Registrierung
Vorläufiges CBAM-Register (Aktualisierung Juni 2024) und Benutzerhandbuch und Videotutorial
Zollportal und Infos des Zolls zur Registrierung
Update zum Hochladen von XML-Dateien
Die Berichtsstruktur, ein Beispiel und das Nutzerhandbuch auf der Seite der EU-Kommission
Übersicht über mögliche Fehler im Meldeportal und Erklärung hierzu
Ermittlung der Emmissionen
ExcellTabelle - Version Juni 2024
Anhang IV der Durchführungsverordnung - Inhalt der empfohlenen Mitteilung von Anlagenbetreibern an berichtspflichtige Anmelder
Informationen zur Berechnung vom BMF/AT
Schulungsangebote
Customs & Tax EU Learning Portal
Nanolearning: CBAM Introduction
Transitional Registry - Traders’ Info session
Allgemeine Informationen
Übersetzungen der EU-Kommission, Fristende und Referenznummer der DEHSt
Kontaktadressen
Rechtsgrundlagen