Wir haben die wichtigsten Hilfen zu CBAM in einer Linkliste zusammengestellt. Hinweis: Seit dem 1. Juli 2024 sind Standardwerte nur noch eingeschränkt verwendbar.
Update: Für Importe von CBAM-Waren ab dem 01. Juli 2024 dürfen Standardwerte nur noch für maximal 20 Prozent der gesamten grauen Emissionen von komplexen Gütern im Sinne der „Schätzwertmethode“ verwendet werden.
Hilfeseiten:
FAQs
... der Europäischen Kommission
... der GTAI
Leitfaden
... für Importeuere
... für Anlagenbetreiber im Drittland
... für ein Berechnungsschema (Excel Tamplete) und Beispiele (CBAM Communication template - Examples)
Quartalsbericht und Registrierung
Vorläufiges CBAM-Register (Aktualisierung Juni 2024) und Benutzerhandbuch und Videotutorial
Zollportal und Infos des Zolls zur Registrierung
Update zum Hochladen von XML-Dateien
Die Berichtsstruktur, ein Beispiel und das Nutzerhandbuch auf der Seite der EU-Kommission
Übersicht über mögliche Fehler im Meldeportal und Erklärung hierzu
Ermittlung der Emmissionen
ExcellTabelle - Version Juni 2024
Anhang IV der Durchführungsverordnung - Inhalt der empfohlenen Mitteilung von Anlagenbetreibern an berichtspflichtige Anmelder
Informationen zur Berechnung vom BMF/AT
Schulungsangebote
Customs & Tax EU Learning Portal
Nanolearning: CBAM Introduction
Transitional Registry - Traders’ Info session
Allgemeine Informationen
Übersetzungen der EU-Kommission, Fristende und Referenznummer der DEHSt
Kontaktadressen
Rechtsgrundlagen