Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
Das Bundesfinanzministerium hat neue FAQs zum Kassengesetz veröffentlicht. Die FAQs vom 22. Juni 2021 können Sie auch hier abrufen: FAQs