Import: Regelungsdichte nimmt zu - ESPR: Wegwerfverbot und digitaler Produktpass

Die "Ökodesign-Verordnung" für nachhaltige Produkte (ESPR), tritt am 18. Juli 2024 als Rahmengesetzgebung in Kraft. Sie enthält Wegwerfverbote für Kleidung und Kleidungszubehör sowie Schuhe und verpflichtet Unternehmen, Produkte nachhaltig zu gestalten. Weiterhin besteht das Erfordernis eines digitalen Produktpasses.

Für Importeure in die EU nimmt die Regelungsdichte erneut zu. Ähnlich dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) zielt auch die ESPR auf die Lieferkette ab und ist auch für Importeuer relevant.

Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Produdcs Regulation) gilt für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Waren, unabhängig davon, ob ein in der EU ansässiges Unternehmen diese in Verkehr bringt oder wo die Waren hergestellt wurden. Für die die betroffenen Waren gilt, dass diese nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie nicht den Ökodesign-Vorgaben entsprechen.

Ziel des ESPR ist es, die Zirkularität, die Energieeffizienz und andere ökologische Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten, die auf den EU-Markt gebracht werden, erheblich zu verbessern.

Produkte dürfen ab Anwendungsbeginn der delegierten Rechtsakte nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn für sie ein digitaler Produktpass (DPP) vorliegt. Die diesbezüglichen technischen und inhaltlichen Voraussetzungen sind bereits in Anhang III der ESPR geregelt. 

Es besteht eine allgemeine Pflicht, die Vernichtung von Waren vernünftigerweise zu vermeiden. Darüberhinaus sieht die ESPR auch ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern vor, die in in Anhang VII aufgeführt sind. Der Anhang betrifft vornehmlich Textilien und Schuhe. 

Bis zur Geltung der neuen Vorschriften sollte Unternehmer Ihre Abläufe im Unternehmen den neuen Regelungen anpassen.

Bei der ESPR handelt es sich um eine Rahmengesetzgebung, was bedeutet, dass konkrete Produktregeln im Laufe der Zeit schrittweise für jedes Produkt oder horizontal auf der Grundlage von Produktgruppen mit ähnlichen Merkmalen festgelegt werden. Der Prozess beginnt mit einer Priorisierungsübung, gefolgt von der Veröffentlichung eines Arbeitsplans, in dem die Produkte und Maßnahmen aufgeführt sind, die im Rahmen der ESPR über einen bestimmten Zeitraum behandelt werden sollen. Anschließend wird mit der Entwicklung von Produktregeln begonnen, die auf einer umfassenden Planung, detaillierten Folgenabschätzungen und regelmäßigen Konsultationen der Interessengruppen basieren. Dies wird durch ein Ecodesign-Forum geschehen.

Einen konkreten Zeitplan finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen auf der Seite der Kommision und der Seite von GvW und der Seite des Umweltbundesamtes.