EU: Europäischer Rat stimmt für späteren Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung

DALEE

Mit der Zustimmung des Europäische Rates ist eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung wahrscheinlicher geworden. Es fehlt aber noch die Zustimmung des europäischen Parlaments.

Der Rat hat seinen Standpunkt zur gezielten Änderung der EU-Entwaldungsverordnung festgelegt und sich darauf geeinigt, den Geltungsbeginn um 12 Monate zu verschieben.

Damit will er Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, d. h. sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies betrifft Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.

Sofern auch das Europäische Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:

  • ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler
  • ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.