Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben.
In einem weiteren Schritt steigt er zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte "Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen. Die Verordnung setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um. Sie soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.11.2023