Prüfung bei der IHK

Berücksichtigung besonderer Verhältnisse

Nachteilsausgleich

Menschen mit Einschränkungen können für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig benachteiligt.

Beispiele für Nachteilsausgleiche:

  • Änderungen bei der Prüfungszeit (z. B. Zeitverlängerung)
  • Änderungen der Prüfungsform (z.B. mündliche Prüfung statt schriftlicher Prüfung)
  • technische Hilfen (z. B. Sehhilfen)
  • Hilfen durch Personen (z.B. ein Gebärdensprach-Dolmetscher)

Anträge, Merkblätter und Kontakt

Ausbildung

Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen

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Fortbildung

Fortbildungsprüfungen (§ 15 FPO)

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