Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
Menschen mit Einschränkungen können für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig benachteiligt.