IHK-zugehörig ist, wer eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausübt und im Bezirk der IHK Würzburg-Schweinfurt eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte hat.
"Sie haben bis zum 30. August 2024 Zeit, Ihre DIHK-Daten zu aktualisieren" – diese angeblich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) stammende Botschaft, die aktuell Empfängerinnen und Empfänger auf eine Phishing-Seite locken soll, kommt nicht nur per Mail, sondern erstmals auch per SMS.
Betrugsmaschen im ÜberblickZur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).
Handelsregisterunternehmen
sind Vollkaufleute, deren Geschäftsumfang einen in vollkaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. (Eintrag im Handelsregister)
Kleingewerbetreibende
sind Gewerbebetriebe, deren Geschäftsumfang einen in vollkaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb nicht erfordert. (Kein Eintrag im Handelsregister)
Photovoltaikanlagen-Betreiber
Betreiber einer Photovoltaikanlage sind ab 2019 gemäß Gewerbesteuergesetz § 3, Nr. 32, dann IHK-zugehörig, wenn die Anlage die Größe von 10 Kilowatt Peak übersteigt.
Apotheken
Freie Berufe in der Rechtsform einer GmbH
Gemischt-gewerbliche Unternehmen,
die aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit sowohl Mitglied der Handwerkskammer, als auch der Industrie- und Handelskammer sind.
Beispiel:
- Gaststätte mit Metzgerei
- Kraftfahrzeughandel mit Reparaturwerkstatt
- Elektroeinzelhandel mit Installation
Handelsregisterunternehmen
Kleingewerbetreibende und Photovoltaikanlagen-Betreiber
sofern der erzielte Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro übersteigt.
Existenzgründer
sofern das Unternehmen nach dem 31.12.2003 angemeldet wurde und der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro übersteigt, wenn in den letzten fünf Jahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit erzielt wurden oder das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war.
Gemischt-gewerbliche Unternehmen,
die im Handelsregister eingetragen sind und deren Handelsumsatz 130.000 Euro übersteigt. Für die Beitragsumlage wird gemeinsam mit der Handwerkskammer für Unterfranken ein Aufteilungsverhältnis anhand des Umsatzes festgelegt.
Apotheken
werden auf der Basis eines Viertels ihres Gewerbeertrages oder Gewinns aus Gewerbebetrieb veranlagt.
Freie Berufe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
werden auf der Basis eines Zehntels ihres Gewerbeertrages oder Gewinns aus Gewerbebetrieb veranlagt.
Als Mitglied in der IHK Würzburg-Schweinfurt können Sie hier Ihren zu zahlenden Beitrag errechnen. Die gestaffelten Beiträge orientieren sich an der Leistungskraft des Gewerbebetriebes und setzen sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage, deren Bemessungsgrundlage der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist, zusammen.
zum IHK-BeitragsrechnerDie Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Vollversammlung, dem gewählten Parlament der mainfränkischen Wirtschaft für das Folgejahr beschlossen, mit der Wirtschaftssatzung festgesetzt und im IHK-Magazin "Wirtschaft in Mainfranken" veröffentlicht.
Wirtschaftssatzungen als pdf herunterladen oder lesenDie Finanzämter sind nach § 31 Abgabenordnung und § 9 Abs. 2 IHK-Gesetz berechtigt, der Industrie- und Handelskammer den Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb zur Festsetzung des Beitrages zu übermitteln, da der Gesetzgeber im IHK-Gesetz diese Bemessungsgrundlage für den IHK-Beitrag bestimmt hat.
Diese Daten werden mit großer Sorgfalt verarbeitet und ausschließlich zum Zweck der Beitragsveranlagung verwendet.
Die gestaffelten Beiträge orientieren sich an der Leistungskraft des Gewerbebetriebes und setzen sich aus einem Grundbeitrag (zwischen 45 Euro und 5.000 Euro) und einer Umlage (derzeit 0,175 Prozent), deren Bemessungsgrundlage der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist, zusammen.
Berechnungsgrundlage zur Vorauszahlung für das laufende Beitragsjahr ist der zuletzt festgesetzte Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Nach Festsetzung der Bemessungsgrundlage erfolgt die Abrechnung des Beitragjahres. Einzelheiten ergeben sich aus der Wirtschaftssatzung.
Das Gewerbe besteht nicht mehr
Sollte der Gewerbebetrieb nicht mehr bestehen, uns aber die Gewerbeabmeldung noch nicht vorliegen, senden Sie uns den Beitragsbescheid zusammen mit einer Kopie der Gewerbeabmeldung zu. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung des Beitragbescheides ab dem Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung erfolgt, also zurückliegende offene Beitragsjahre noch zu begleichen sind.
Ich übe einen "Freien Beruf" aus
Sollten Sie einen "Freien Beruf", der beim Finanzamt nach § 18 des Einkommensteuergesetzes veranlagt wird, ausüben, senden Sie uns bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder eine Kopie Ihres Einkommensteuerbescheides zu. IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht besteht nur bei Veranlagung nach § 15 Einkommensteuergesetz (gewerbliche Einkünfte)
Achtung: "Freier Handelsvertreter" ist kein "Freier Beruf" und daher IHK-zugehörig.
Ich betreibe Land- und Forstwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nur dann IHK-zugehörig, wenn neben der Land- und Forstwirtschaft aus dem damit verbundenen Nebengewerbe Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden. Sollten Sie nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Einkommensteuergesetz) erzielen, senden Sie uns bitte als Nachweis eine Bestätigung des Finanzamtes oder eine Fotokopie Ihres Einkommensteuerbescheides.
Ich bin Mitglied der Handwerkskammer
Wenn Sie gleichzeitig auch Mitglied der Handwerkskammer sind, teilen Sie uns bitte Ihre dortige Betriebs-Nummer mit. Als nicht im Handelsregister eingetragenes gemischt-gewerbliches Unternehmen sind Sie dann vom IHK-Beitrag befreit. Sind Sie im Handelsregister eingetragen, besteht IHK-Beitragspflicht nur, wenn der nichthandwerkliche Umsatz über 130.000 Euro/Jahr beträgt.
Ich werde bei Ihnen bereits unter einem anderen Beitragskonto veranlagt
Sollten Sie versehentlich doppelt als IHK-Mitglied erfasst sein, geben Sie bitte die Ident-Nr. des zweiten Beitragskontos an. Bitte prüfen Sie hierzu genau die Firmierung und bedenken Sie, dass bei Betriebsaufspaltungen sowohl das Besitzunternehmen, als auch die Betriebsgesellschaft IHK-zugehörig und beitragspflichtig ist.
Meine Bemessungsgrundlage hat sich geändert
Wenn Sie mittlerweile in Händen eines neueren Gewerbesteuer- bzw. Einkommensteuerbescheides sind, senden Sie uns diesen bitte in Kopie zu. Wir werden dann das Beitragsjahr abrechnen und auf dieser Basis die Vorauszahlung für das laufende Beitragsjahr erheben.
Liegen die erzielten Einkünfte aus einem nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbebetrieb unter 5.200 Euro, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Gewerbesteuer- bzw. Einkommensteuerbescheides.
Ich bin ein nicht im Handelsregister eingetragener Existenzgründer und habe mein Unternehmen nach dem 31.12.2003 angemeldet. Ich bestätige, dass ich in den letzten fünf Jahren weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit, noch mittelbar oder unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war. Mein zu erwartender Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb wird voraussichtlich 25.000 Euro nicht übersteigen.
Über unser BIHK-Serviceportal können Sie uns Änderungen online übermitteln
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