Minderjährige Personen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich als beschränkt geschäftsfähig bezeichnet. Als minderjährige Person gilt, wer das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Ermächtigung ist vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erteilen. Die einmal erteilte Ermächtigung kann vom gesetzlichen Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts (Amtsgericht - Familienverfahren) zurückgenommen werden.
Amtsgerichte in BayernZusätzlich bedarf es noch der Genehmigung des Familiengerichts, durch die die obengenannte Ermächtigung erst wirksam wird.
Die Erteilung der Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der die jugendliche Person die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass die minderjährige Person davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.
Voraussetzung für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag der minderjährigen Person. Dieser kann formlos gestellt werden und bedarf zusätzlich einer Unterschrift durch die gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus sollte eine schriftliche Bescheinigung der Schule beigefügt werden, in der die Schule zu der Frage Stellung nimmt, ob aus ihrer Sicht eine Unternehmensgründung mit den schulischen Leistungen der minderjährigen Person vereinbar sei und der weiteren Entwicklung nicht entgegenstehe. Vor Erteilung einer Genehmigung werden die minderjährigen Personen und seine gesetzlichen Vertreter angehört.
hinzuzufügen. Ein Rechtspfleger beim zuständigen Familiengericht kann Auskunft erteilen, welche Unterlagen das Gericht benötigt.
Businessplan - VorlageDurch diese Genehmigung hat die jugendliche Person für Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, die "unbeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt. Damit darf er alle Verträge schließen, die seine gewerbliche Tätigkeit mit sich bringt, also beispielsweise Abschluss eines Mietvertrags über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- und Dienstverträgen.
Davon ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen auch der gesetzliche Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf, beispielsweise die Aufnahme eines Kredits oder die Erteilung von Prokura.
Die minderjährige Person ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften sowie Abgabenpflichten selbst verantwortlich. Dies bedeutet, er kann und muss die Handlungen hinsichtlich Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und Mitgliedschaft in der Handelskammer selbst vornehmen. Für Verbindlichkeiten, die durch den Betrieb des Gewerbes begründet werden, haftet die minderjährige Person in vollem Umfang selbst.
Für Ihre eigenständige Terminbuchung setzen wir "Microsoft Bookings" der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, ein. Die Verbindung zu dem Dienst wird nur hergestellt, wenn Sie hier auf unserer Webseite die Terminbuchungs-Funktion für Würzburg oder Schweinfurt aufrufen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft. Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Microsoft Bookings zur Vereinbarung eines Termins zu nutzen.
Wenn Sie den Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte hier unser Kontaktformular oder eine andere der angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung.
Hier geht es zur Terminbuchung
Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg
M.A. Politikwissenschaft
Referent Finanzierung und Förderung
Würzburg
Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt