Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die zuständigen Verkehrsabteilungen der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen (§ 47 Abs. 1 PBefG).
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind (§ 49 Abs. 4 PBefG).
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, daß der Unternehmer die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Stadt/Gemeinde, Berufsgenossenschaft und der AOK, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Taxi/Mietwagen-Unternehmens im Sinne des § 2 Abs. 3 Berufszugangsverordnung PBefG mindestens 2250 Euro für das erste Fahrzeug und 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Nachgewiesen wird die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eröffnungsbilanz bzw. eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters, vereidigten Buchprüfers oder Kreditinstituts.
Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch die Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt erbringen. Die Kammer ist zuständig für die Bewerber, die ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Unterfranken ohne Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg haben.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (jeweils eine Stunde Dauer) und einem mündlichen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht sind, wobei in jedem einzelnen Prüfungsteil mindestens 50 % der jeweils möglichen Punkte erreicht werden müssen. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt gewichtet:
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in den schriftlichen Teilen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht sind bzw. wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.
1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
In der Anlage finden Sie Hinweise zur Prüfungsvorbereitung mittels Lehrgang und/oder Vorbereitungsbüchern.
Die Prüfungsgebühr beträgt € 210,- für Bewerber mit ordentlichem Wohnsitz in unserem Kammerbezirk. Für Bewerber mit Wohnsitz außerhalb unseres Kammerbezirkes wird die Gebühr in doppelter Höhe erhoben. Hier ist ebenso eine Freistellung der örtlich zuständigen Heimat-IHK erforderlich.
In der vorletzten Woche vor dem schriftlichen Prüfungstermin versenden wir schriftliche Einladungen und Gebührenbescheidet. Die Gebühr muss bis spätestens zu Beginn der schriftlichen Prüfung bezahlt sein!
Die Anmeldung erfolgt online unter www.wuerzburg.ihk.de/taxi-und-mietwagen
Wenn Sie dort keinen freien Termin angezeigt bekommen, ist das betreffende Quartal ausgebucht, weitere Termine werden jeweils quartalsweise eingestellt. Sollte kein geeigneter Termin buchbar sein und andernfalls wirtschaftliche Nachteile entstehen, können wir auch für eine Prüfung bei einer anderen IHK freistellen (bundesweite Übersichtseite www.ihk.de). Hierzu bitte eine E-Mail mit Vor- und Zuname, Meldeanschrift und Wunsch-IHK mit Prüftermin dort an uns senden.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie einen Lehrgang besuchen. Für Lehrgangsanbieter steht Ihnen das Weiterbildungsinformationssystem WIS zur Verfügung. (wis.ihk.de)
Hier können Sie über die Seminarsuche mit geeigneten Suchbegriffen wie „Fachkunde Taxi“, „Fachkunde Mietwagen“ etc. nach geeigneten Lehrgängen suchen.
Die Teilnahme ist für Sie freiwillig, Kosten und Lehrgangstermine erfahren Sie beim Veranstalter Ihrer Wahl. Die IHK selbst führt keine Lehrgänge durch! Ebenso unterliegen diese Lehrgänge keinerlei Anerkennungspflicht oder Reglementierung durch die IHK.
Diese Frage können wir für Sie nicht beantworten. Dies hängt u.a. von den Vorkenntnissen ab und wie gut Sie mit Lehrbüchern lernen können. Ein ausreichend bemessener Zeitrahmen ist für eine sinnvolle Vorbereitung entsprechend einzuplanen. Die Prüfungsfragen sind nicht veröffentlicht, Fragen in Lernmaterialien sind beispielhaft und dienen zur
Überprüfung des Wissensstandes. Eine Herausgabe der Fragen durch die IHK ist nicht möglich, auch für ältere Prüfungen!
Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Fahrzeugkostenrechnung gelegt werden, die im zweiten schriftlichen Prüfungsteil (Fallstudie) Prüfungsgegenstand ist. Nicht nur im Hinblick auf die erreichbaren Punkte in der Prüfung, sondern auch auf Ihren späteren kaufmännischen Unternehmenserfolg sollte die Kostenrechnung möglichst beherrscht werden.
Hinweis: Die Prüfungsfragen sind nicht veröffentlicht, „Fragenkataloge“ der Verkehrsverlage enthalten keine offiziellen Prüfungsfragen, sondern beispielhafte Fragestellungen.
Literatur: Diverse Verlage und Seminaranbieter (oft auch Verkehrsverlage bzw. Verkehrsseminare benannt) bieten eine Vielzahl an Vorbereitungsliteratur an. Einschlägige Suchbegriffe sind beispielsweise „Vorbereitung Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagen“, „Vorbereitung Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr“ bzw. „Prüfungsvorbereitung Taxi und Mietwagen“, „Sach- und Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen“, „Fahrzeugkostenrechnung“ etc.
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg
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