I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Ausschlaggebend ist einzig das zulässige Gesamtgewicht inkl. Anhänger, nicht die Zulassungsart des Fahrzeugs als LKW oder PKW.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch „EU-Lizenz“ genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre).
Ab 21.05.2022 besteht bei grenzüberschreitenden Gütertransporten die Pflicht zur Gemeinschaftslizenz bereits bei Fahrzeugen mit mehr als 2,5 t! Siehe dazu Abschnitt „Neuregelung 2022 (EU Mobility Package)
Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten (z. B. Ukraine) können u. a. mit der sog. bilateralen Genehmigung bzw. einer CEMT-Genehmigung durchgeführt werden. Beide Genehmigungen setzen voraus, dass das Unternehmen bereits eine GüKG-Erlaubnis oder EU-Lizenz besitzt; Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Bayern: Winzererstraße 52, 80797 München, Tel. 089/ 1 26 03-0 (CEMT) bzw je nach Ländergeltung Genehmigungsstelle des Bundesamtes in Berlin bzw. Regierung der Oberpfalz (Regensburg), siehe Hinweise und Formular in den FAQ des BALM.
Ob die von Ihnen durchzuführenden Güterbeförderungen überhaupt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit auch einer Erlaubnispflicht unterliegen, können Sie der Anlage 1) entnehmen.
Für die Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/EU-Lizenz sind je nach Unternehmenssitz folgende Behörden in unserem Bezirk zuständig:
- Stadt Würzburg, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931/37-0
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg, Tel. 0931/8003-0
- Stadt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/51-0
- Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/55-0
- Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/793-0
- Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/928-0
- Landratsamt Bad Kissingen, Klosterweg 10, 97688 Bad Kissingen, Tel. 0971/801-0
- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt, Tel. 09771/94-0
- Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt, Tel. 09521/27-0