Seit Dezember 2014 gilt europaweit die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Lebensmittelinformationsverordnung enthält u.a. Regelungen zu
- Informationen zu Identität und Zusammensetzung, Eigenschaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels;
- Informationen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher und zur sicheren Verwendung eines Lebensmittels. Hierunter fallen insbesondere Informationen zu
- einer Zusammensetzung, die für die Gesundheit bestimmter Gruppen von Verbrauchern schädlich sein könnte;
- Haltbarkeit, Lagerung und sicherer Verwendung;
- den Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere zu den Risiken und Folgen eines schädlichen und gefährlichen Konsums von Lebensmitteln;
- Informationen zu ernährungsphysiologischen Eigenschaften, damit die Verbraucher — auch diejenigen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen — eine fundierte Wahl treffen können.
Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt darüber hinaus, welche Angaben verpflichtend auf Verpackungen anzubringen sind (Artikel 9 der LMIV).