Das Rechtssystem Indiens hat aufgrund der langjährigen englischen Herrschaft seinen Ursprung im Common Law. Entsprechend beruht vor allem das Zivil- und Handelsrecht auf englischen Kodifizierungen. Dies gilt zum Beispiel für den Contract Act, 1872, Sale of Goods Act, 1930 oder den Companies Act, 1956. Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung aus dem Jahre 1950. Rechtsquellen sind des Weiteren Gesetze (Statutes, Acts), Entscheidungen der obersten Gerichte (Supreme Court und High Courts), die Bindungswirkung gegenüber nachrangigen Gerichten entfalten, sowie Gewohnheitsrecht. Die Rechtssprache ist Englisch, vor den unteren Gerichten kann allerdings auch in der jeweiligen Landessprache verhandelt werden.
Indisches Gesellschaftsrecht
Das indische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen, die partnership (Personengesellschaft), die private limited company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die public company (börsennotierte Gesellschaft). Zudem kann seit dem 31.03.2009 als weitere Rechtsform eine Limited Liability Partnership errichtet werden.
Indisches Steuerrecht
Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex und enthält zahlreiche Besonderheiten. Vor einer Geschäftsaufnahme mit Indien wird dringend geraten sich in diesem Bereich Informationen zu besorgen. Dies gilt vorallem im Fall einer Dienstleistungserbringung, einer Entsendung oder Gründung einer Betriebsstätte. Wobei es nach indischen Recht unter Umständen schon bei einer einfachen Entsendung zur ungewollten Gründung einer Betriebsstätte kommen kann.
Das Steuerjahr läuft vom 1.4 bis 31.3.; Steuererklärungen sind bis zum 30.6. einzureichen. Die Bundesrepublik Deutschland und Indien verfügen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und von Vermögen.
Stand: 06.2023