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Recht und Steuern in Indien

Das Rechtssystem Indiens hat aufgrund der langjährigen englischen Herrschaft seinen Ursprung im Common Law. Entsprechend beruht vor allem das Zivil- und Handelsrecht auf englischen Kodifizierungen. Dies gilt zum Beispiel für den Contract Act, 1872, Sale of Goods Act, 1930 oder den Companies Act, 1956. Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung aus dem Jahre 1950. Rechtsquellen sind des Weiteren Gesetze (Statutes, Acts), Entscheidungen der obersten Gerichte (Supreme Court und High Courts), die Bindungswirkung gegenüber nachrangigen Gerichten entfalten, sowie Gewohnheitsrecht. Die Rechtssprache ist Englisch, vor den unteren Gerichten kann allerdings auch in der jeweiligen Landessprache verhandelt werden. 

Indisches Gesellschaftsrecht

Das indische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen, die partnership (Personengesellschaft), die private limited company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die public company (börsennotierte Gesellschaft). Zudem kann seit dem 31.03.2009 als weitere Rechtsform eine Limited Liability Partnership errichtet werden.

Indisches Steuerrecht

Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex und enthält zahlreiche Besonderheiten. Vor einer Geschäftsaufnahme mit Indien wird dringend geraten sich in diesem Bereich Informationen zu besorgen. Dies gilt vorallem im Fall einer Dienstleistungserbringung, einer Entsendung oder Gründung einer Betriebsstätte. Wobei es nach indischen Recht unter Umständen schon bei einer einfachen Entsendung zur ungewollten Gründung einer Betriebsstätte kommen kann.

Das Steuerjahr läuft vom 1.4 bis 31.3.; Steuererklärungen sind bis zum 30.6. einzureichen. Die Bundesrepublik Deutschland und Indien verfügen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und von Vermögen.

Stand: 06.2023

Wichtige Begriffe des indischen Steuerrechts

Value Added Tax (VAT)

Die Mehrwertsteuer ist in Indien eine Steuer der Bundesstaaten. Die Mehrwertsteuerpflicht erfasst nur Lieferungen innerhalb eines Bundesstaates. Der Verkauf in andere Bundesstaaten unterliegt dagegen nicht der VAT, sondern der Central Sales Tax. Ebenso wenig unterliegen der Import und Export von Gütern der VAT.

Central Sales Tax (CST)

Anders als die VAT (Mehrwertsteuer) ist die Central Sales Tax eine Bundessteuer, die für den Warenverkehr zwischen den Bundesstaaten erhoben wird. Der Steuersatz für die Central Sales Tax liegt bei zwei Prozent. Schuldner der Steuer ist der Verkäufer, unabhängig davon, ob die Steuer offen in Rechnung gestellt wird oder nicht. 

CENVAT

Die Central Excise Duty, auch CENVAT, ist eine Bundessteuer, die auf in Indien produzierte Waren erhoben wird. Die Erhebung erfolgt ggf. zusätzlich zur Umsatzsteuer.

Service TAX

Dienstleistungen werden in Indien der sog. „Service Tax“  unterworfen. Es ist ein gesonderter Ausweis der Steuer in der Rechnung vorzunehmen. Für den Fall des Imports von Dienstleistungen hat der indische Leistungsempfänger die Service Tax abzuführen. Für die Service Tax ist eine gesonderte Registrierung bei dem Central Board of Excise and Customs erforderlich.

TDS

Indien erhebt auf verschiedene Einkünfte Quellensteuern. Dabei erfolgt der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den Fiskus durch den Zahlungsleistenden, Steuerschuldner ist der Empfänger der Zahlung. Die Zahlung an den Empfänger erfolgt nur zu dem um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag. Die Quellensteuer beträgt derzeit grundsätzlich 10 Prozent, soweit eine indische, steuerliche Registrierungsnummer, eine PAN (Permanent Account Number) und eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird, ansonsten 20 Prozent.  

Achtung Neuerung: Zum 1. April 2023 hat Indien die Quellensteuersätze auf Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen ("Fees for technical services") von ca. 10% auf ca. 20% verdoppelt. Ein entsprechender Nachtrag zum Jahressteuergesetz 2023-2024 wurde in Indien überraschend angenommen.

Hier einige Informationen zum Hintergrund:

Für typische Körperschaften (GmbH / AG etc.) gilt: Unternehmen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, können sich weiterhin auf das zwischen Deutschland und Indien geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) berufen (zu beachten sind die Registrierungs- und Deklarationspflichten, siehe unten). Für sie gilt somit unverändert ein Steuersatz von 10,0%. Entsprechendes gilt auch für österreichische und schweizerische Unternehmen. Anders jedoch z.B. für italienische oder amerikanische Gesellschaften, für sie steigt der Steuersatz auf den höheren DBA-Satz von 15,0%.

Transparent besteuerten Personengesellschaften droht jedoch, dass weder ihnen noch ihren Anteilseignern ein Abkommensschutz gewährt wird. Dies trifft vor allem auf schweizerische und österreichische Personengesellschaften zu. Aber auch deutsche Personengesellschaften sind betroffen, vor allem wenn ihnen die deutsche Finanzverwaltung keine Ansässigkeitsbescheinigung (sondern ggf. nur eine sog. Sitzbescheinigung) ausstellt.

Für Unternehmen jeder Rechtsform, die sich auf die jeweils geltenden DBAs berufen, erhöhen sich die Registrierungs- und Deklarationspflichten in Indien. Notwendig ist jetzt einheitlich:

  • Vor Rechnungsstellung: Beantragung einer Steuerregistrierung in Indien / Permanent Account Number (PAN)
  • Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen / schweizerischen / österreichischen Finanzverwaltung
  • Upload der Ansässigkeitsbescheinigung auf den Seiten der indischen Finanzverwaltung (hierfür ist eine digitale Signatur notwendig) und Erstellung einer sog. „Form 10F“ online, die im Wesentlichen die Inhalte der Ansässigkeitsbescheinigung wiederholt
  • Abgabe und Einreichung einer Steuererklärung in Indien über die steuerpflichtigen Einkünfte (erklärt werden müssen i.d.R. nur die Bruttoeinkünfte, ein Gewinn ist im Normalfall nicht zu ermitteln)

Hinweis zur Preisgestaltung der Vergütungen bzw. Lizenzgebühren: Aufgrund der eingeschränkten Anrechenbarkeit der indischen Quellensteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es ratsam, diese kaufmännisch regelmäßig als Kostenfaktor zu behandeln. Berücksichtigen Sie die gestiegenen Kosten soweit möglich bei Ihren Angeboten.

Quelle: AHK Indien

GST

Das komplexe Umsatzsteuerregime in Indien wurde nach vielen Jahren der politischen Diskussion zum 1. Juli 2017 durch die neue Goods and Services Tax (GST ) abgelöst. Diese historische Steuerreform der indirekten Steuern in Indien betrifft alle Unternehmen in Indien. Deutsche Unternehmen ohne eine Präsenz in Indien müssen keine GST-Registrierungen in Indien vornehmen.

Weitere Informationen

Steuern in Indien

Hier finden Sie Merkblätter zum Thema Steuern in Indien sowie QnAs zur Quellensteuer in Indien

Recht in Indien

Im Folgenden finden Sie die Übersicht "Recht kompakt in Indien" der GTAI sowie Informationen zu Auswirkungen des Corona-Virus auf Vertragsbeziehungen.

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