Indien im Fokus
Ihre Geschäftsaktivitäten auf dem Subkontinent

India Desk

Wir helfen unseren Mitgliedsunternehmen beim Aufbau des Indiengeschäfts und unterstützen indische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland.

Zur Homepage der Deutsch-Indischen Handelskammer
Indiens Wirtschaft

Indiens Wirtschaft zeigt sich robust

Die Weltbank sagt für das Finanzjahr 2022/2023 (1. April bis 31. März) ein reales Wirtschaftswachstum von 8 Prozent voraus. Erst im April 2022 wurde diese Prognose nach unten revidiert. Zuvor hatten die Volkswirte eine Zunahme des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 8,7 Prozent prognostiziert. Mit ihrer Vorhersage liegt die Weltbank am oberen Ende des Spektrums. Andere Experten haben ihre Voraussagen zuletzt ebenfalls nach unten korrigiert. Dazu zählen beispielsweise die Ratingagentur S&P (von 7,8 Prozent auf 7,3 Prozent), die Ratingagentur ICRA (von 8 Prozent auf 7,2 Prozent) und die Investmentbank Morgan Stanley (von 7,9 Prozent auf 7,6 Prozent). Ein Grund für die Anpassung der Prognosen sind die Folgen des Krieges in der Ukraine. Dieser führt zu steigenden Energiepreisen und einer wachsenden Inflation. Dennoch dürfte der Subkontinent 2022/2023 die am schnellsten wachsende große Volkswirtschaft weltweit sein. 

Quelle: GTAI

Indien ist und bleibt ein Zukunftsmarkt. Aufgrund der schieren Bevölkerungsgröße bietet der Subkontinent einen enormen Absatzmarkt und ist damit interessant für ausländische Investoren.

Es ist aber zu beachten, dass für einen Eintritt in den indischen Markt gute Kenntnisse des Zoll- und Steuerrechts erforderlich sind. Gerade in diesen Bereichen lauern für Export-unerfahrene Unternehmen zahlreiche Fallstricke.

Mainfränkische Unternehmer in Indien

209 Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Mainfranken haben aktuell geschäftliche Beziehungen mit Indien. Rund 105 mainfränkische Firmen exportieren nach Indien, 31 Firmen importieren aus Indien und 9 Firmen unterhalten dort eine eigene Niederlassung.

Investitionen

Viele Unternehmen haben mit steigenden Preisen für Inputgüter und Problemen in den Lieferketten zu kämpfen. Dadurch erhöhen sich die Produktionsaufwendungen. Nicht alle Steigerungen der Herstellungskosten können die Unternehmen an die Verbraucher weitergeben. Dadurch wird für die Firmen der Spielraum für Investitionen geringer. Der bereits vielfach beschworene Beginn eines großen Investitionszyklus durch die Privatwirtschaft wird noch eine Weile auf sich warten lassen. Das liegt auch an vielfach zu niedrigen Kapazitätsauslastungen abseits von Sektoren wie Stahl oder Zement. Dennoch sollen die Bruttoanlageinvestitionen laut Weltbank 2022/2023 um über 10 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode steigen. Dabei helfen auch Subventionen.

Treibende Kraft bleiben derzeit öffentliche Investitionen. Der aktuelle Staatshaushalt legt den Schwerpunkt auf die Infrastruktur. Besonders das Straßennetz und der Schienenverkehr stehen im Fokus der staatlichen Ausgaben. Von einer besseren Infrastruktur dürfte Indien auch langfristig profitieren. Die Regierung hat mehrfach betont, dass sie den Investitionszielen hohe Priorität einräumt.

Außenhandel

Im- und Exporte entwickeln sich dynamisch

 

Laut UN Comtrade lagen Indiens Exporte 2021 bei 394,8 Milliarden US-Dollar (US$) und sind damit über 43 Prozent höher als 2020. Die Einfuhren wuchsen sogar um 55 Prozent auf 570,4 Milliarden US$. Sollten sich die Trends aus dem 1. Quartal 2022 fortsetzen, dann könnten beide Werte in diesem Jahr übertroffen werden. Wichtige Importgüter wie Rohöl haben sich seit Anfang 2022 deutlich verteuert. Dadurch wird Indien wohl auch in diesem Jahr auf ein erhebliches Handelsbilanzdefizit zusteuern. 

Auch wenn sich der Subkontinent in der Vergangenheit eher protektionistisch zeigte, besteht aktuell ein gesteigertes Interesse an Handelsabkommen. Die Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten trugen bereits Früchte. Darüber hinaus konnte im April 2022 ein entsprechendes Vertragswerk mit Australien unterschrieben werden. Die Verhandlungen mit der Europäischen Union haben 2021 wieder Fahrt aufgenommen. Im Jahr 2022 sollen mehrere Verhandlungsrunden erfolgen. Die Parteien wollen sich bis 2024 einigen. Mit dem Vereinigten Königreich soll noch 2022 ein Durchbruch erzielt werden.

Quelle: GTAI

Recht und Steuern in Indien

Das Rechtssystem Indiens hat aufgrund der langjährigen englischen Herrschaft seinen Ursprung im Common Law. Entsprechend beruht vor allem das Zivil- und Handelsrecht auf englischen Kodifizierungen. Dies gilt zum Beispiel für den Contract Act, 1872, Sale of Goods Act, 1930 oder den Companies Act, 1956.

Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung aus dem Jahre 1950. Rechtsquellen sind des Weiteren Gesetze (Statutes, Acts), Entscheidungen der obersten Gerichte (Supreme Court und High Courts), die Bindungswirkung gegenüber nachrangigen Gerichten entfalten, sowie Gewohnheitsrecht.

Rechtssprache ist Englisch, vor den unteren Gerichten kann allerdings auch in der jeweiligen Landessprache verhandelt werden.

Lesen Sie hier weiter
Mitarbeiterentsendung nach Indien

Was müssen Sie alles beachten

Indien gehört als einer der BRICS-Staaten zu den Wachstumsmärkten der Zukunft. Zunehmend mehr deutsche Unternehmen entsenden ihre Mitarbeiter nach Indien. Im Rahmen eines beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes ergeben sich für den Arbeitnehmer insbesondere arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen

Wir informieren Sie hier

Export nach Indien

Aktuelle Regeln im Export

Merkblätter und Infos zum Download

Die aktuellen Exportregelungen fragen Sie bitte bei der IHK im Fachbereich International an.

 

Weitere Informationen: 

GTAI - Zoll und Einfuhr kompakt - Indien - (Dezember2020)

AHK Merkblatt Warenlieferungen (Februar 2019)

Exportbericht Indien - Oktober 2018

Einfuhrverbote und -beschränkungen - (Dezember 2020)

Zolltarife, Vorschriften und Steuer

Neben der Prüfung der entsprechenden Zolltarife und sonstigen Vorschriften zur Einfuhr von Waren nach Indien (Negative List of Imports) gibt es eine Reihe von allgemeinen Vorschriften, die beim Export von Waren nach Indien zu beachten sind.

Die Zollhöhe und Bestimmungen für Ihr Produkt können Sie mit Hilfe des Tool "Access2Markets" ermitteln.

Bei der Lieferung von Dienstleistungen an einen indischen Geschäftspartner wird in Indien eine Quellensteuer (TDS) von 10 bis circa 30 Prozent erhoben. Zum 1. April 2023 hat Indien die Quellensteuersätze auf Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen ("Fees for technical services") von ca. 10% auf ca. 20% verdoppelt.

Weitere Informationen auf der Seite Entsendung nach Indien.

 

Begleitpapiere

Als Begleitpapiere für den Export nach Indien benötigen Sie u.a. eine Handelsrechnung in englischer Sprache, die den Import Export Code (IEC) oder die GST-IN (Steuernummer) des indischen Importeurs und falls notwendig auch die Importlizenznummer (bspw. für den Import von alkoholischen Getränken), das Ursprungsland, Stempel sowie Unterschrift des jeweiligen Unternehmens enthält.

Die Importlizenznummer wird vom indischen Importeur mitgeteilt (ggf. erst auf Anfrage des Exporteurs). Der Importeur muss zur Zollanmeldung von Waren mit einem IEC beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) registriert sein.

Das Ursprungszeugnis Federal Republic of Germany (European Union) wird Ihnen durch Ihre zuständige IHK ausgestellt. Neben der Anmeldung über ATLAS sollte geprüft werden ob eine Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA notwendig ist. Die Packliste sollte Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes Packstücks beinhalten.

IEC und GST-IN

Besonderheiten

Die 15-stellige „Goods and Service Taxpayer Identification Number“ (GSTIN) des indischen Importeurs muss im Allgemeinen auf allen Dokumenten angegeben werden.

Alternativ ist der Import Export Code (ICE)  und die Permanent Account Number (PAN) anzugeben.

Sie müssen diese Nummer bei Ihrem indischen Importeur anfordern. Diese Nummern stellt die regionale indische Lizenzierungsbehörde, das  Directorate General of Foreign Trade, aus.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des GTAI zum indischen Steuerrecht.

Standards und Normen in Indien

Zertifizierungen

Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.

In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden diejenigen Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnahme die Einhaltung verbindlicher, von der indischen Normenbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) festgesetzter Normen vorgeschrieben ist.

Zu dem Warenkreis zählen u.a. Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen. Für diese Waren hat der indische Hersteller bzw. Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen.

Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren zwingend vorgeschrieben.

Quelle: GTAI

 

Zoll

Für den Zolltarif gilt das Harmonisierte System

Es wird nach dem cif-Wert verzollt. Zur Zollanmeldung von Waren muss der indische Importeur grundsätzlich bei der Außenhandelsbehörde DGFT mit der Importer Exporter Codenummer (IEC) registriert sein. Die Waren werden mit der Zollanmeldung (Bill of Entry) unter Vorlage der Warenbegleitpapiere zum zollrechtlich freien Verkehr oder für ein Zolllagerverfahren angemeldet. Waren dürfen nur über die in der indischen Zollgesetzgebung vorgeschriebenen Zollstraßen, Zollhäfen beziehungsweise Zollflughäfen in das indische Zollgebiet verbracht werden. 

Die Einfuhrabgaben in Indien ergeben sich aus dem Basiszollsatz und verschiedenen Zusatzabgaben. Der Basiszollsatz hängt vom Produkt ab.

Auf der Website der indischen Zollbehörde ist eine Berechnung der Einfuhrabgaben auf Basis der Warentarifnummer möglich.

Die Europäische Union gewährt Indien einseitig im Rahmen des APS-Systems Zollpräferenzen.

Zur Website der indischen Zollbehörde
Carnet A.T.A.

Es ist möglich gewisse Waren zur zollfreien temporären Einfuhr nach Indien über ein Carnet. ATA zu importieren. 

Bitte beachten Sie, dass ein Carnet nur für bestimmte Berufsausrüstungen oder Ausstellungs- und Messegüter und eine bestimmte Zeit möglich ist.

Bitte fragen Sie unter Telefon 0931 4194-274 in unserer Abteilung Bescheinigung nach.

Alles rund ums Carnet finden Sie hier
Zahlungsverkehr

Indische Unternehmen sind seit dem 1. Juni 2015 verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen (Ansässigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Die Formulare „Ansässigkeitsbescheinigung“, „10F“ und „No-Permanent Establishment Erklärung“ sind verpflichtend bei der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren.

Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie online hier beim Finanzamt.

Die Rechnungsstellung nach Indien erfolgt in Euro oder US Dollar. Von Lieferungen gegen offene Rechnungen wird dringend abgeraten. Eine Vorkasse ist möglich, aber gewisse Limits sind vorhanden. Empfohlen wird die Zahlungsabwicklung mit unwiderruflichem bestätigtem L/C. Dienstleistungen sollten aufgrund der anfallenden Quellensteuer in Indien stets auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.

Haftungsklausel

Die Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.

Ansprechpartner

India-Desk

Kurt Treumann

Betriebswirt (VWA)
Bereichsleiter International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Grundsatzfragen Außenwirtschaft
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschaftsprojekte
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-353
Tätigkeitsbereiche
  • Grundsatzfragen Außenwirtschaft
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschaftsprojekte
Silvia Engels-Fasel

Assessorin jur.
Referentin International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschafts- und Zollrecht, Umsatzsteuer im internationalen Verkehr
  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-247
Tätigkeitsbereiche
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschafts- und Zollrecht, Umsatzsteuer im internationalen Verkehr
  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Vorstand/Justiziariat | International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Interne Rechtsberatung Vorstand / Justiziariat
  • Außenwirtschaftsrecht
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-243
Tätigkeitsbereiche
  • Interne Rechtsberatung Vorstand / Justiziariat
  • Außenwirtschaftsrecht