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Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen (Ansässigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Die „Ansässigkeitsbescheinigung“, „10F“ und die „No-Permanent Establishment Erklärung“ sind verpflichtend bei der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren.
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie online hier beim Finanzamt.
Die Rechnungsstellung nach Indien erfolgt in Euro oder US Dollar. Von Lieferungen gegen offene Rechnungen wird dringend abgeraten. Eine Vorkasse ist möglich, aber gewisse Limits sind vorhanden. Empfohlen wird die Zahlungsabwicklung mit unwiderruflichem bestätigtem L/C. Dienstleistungen sollten aufgrund der anfallenden Quellensteuer in Indien stets auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
Oft werden neben der Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TCR)) auch das Formular 10F (Form 10F) und die No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration) verlangt. Die Formulare dienen dem Nachweis der Steuerpflicht und Ansässigkeit in Deutschland und damit der Nichtansässigkeit in Indien.
Das Formular 10F muss seit dem 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung hochgeladen werden.
Die "No-Permanent Establishment Erklärung" ist eine Selbstauskunft, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt.