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Indien im Fokus

Ihre Geschäftsaktivitäten auf dem Subkontinent

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Wir helfen unseren Mitgliedsunternehmen beim Aufbau des Indiengeschäfts und unterstützen indische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland.

Aufgrund der komplexen Regelungen in Zoll, Recht und Steuern, kann ein Markteintritt in Indien mainfränkische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Informationsbroschüre "Fokus Indien" der Bundesregierung

Einige Besonderheiten bei indischen Geschäftsbeziehungen

Aktuelle Regeln im Export

Merkblätter und Infos zum Download

Die aktuellen Exportregelungen fragen Sie bitte bei der IHK im Fachbereich International an.

 

Weitere Informationen: 

GTAI - Zoll und Einfuhr kompakt - Indien - (07.02.2024)

Einfuhrverbote und -beschränkungen - (07.02.2024)

Zolltarife und Steuern

Neben der Prüfung der entsprechenden Zolltarife und sonstigen Vorschriften zur Einfuhr von Waren nach Indien (Negative List of Imports) gibt es eine Reihe von allgemeinen Vorschriften, die beim Export von Waren nach Indien zu beachten sind.

Die Zollhöhe und Bestimmungen für Ihr Produkt können Sie mit Hilfe des Tool "Access2Markets" ermitteln.

Die Einfuhrabgaben in Indien ergeben sich aus dem Basiszollsatz und verschiedenen Zusatzabgaben. Der Basiszollsatz hängt vom Produkt ab. Auf der Website der indischen Zollbehörde ist eine Berechnung der Einfuhrabgaben auf Basis der Warentarifnummer möglich. Die Europäische Union gewährt Indien einseitig im Rahmen des APS-Systems Zollpräferenzen.

 

Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex. 

Die GTAI bietet einen Überblick zu den Besonderheiten des indischen Steuerrechts.

 

Bei der Lieferung von Dienstleistungen an einen indischen Geschäftspartner wird in Indien eine Quellensteuer (TDS) von 10 bis circa 30 Prozent erhoben. Zum 1. April 2023 hat Indien die Quellensteuersätze auf Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen ("Fees for technical services") von ca. 10% auf ca. 20% verdoppelt.

 

 

Merkblatt der AHK zu indischen Steuern
Begleitpapiere

Als Begleitpapiere für den Export nach Indien benötigen Sie u.a. eine Handelsrechnung in englischer Sprache, die den Import Export Code (IEC) oder die GST-IN (Steuernummer) des indischen Importeurs und falls notwendig auch die Importlizenznummer (bspw. für den Import von alkoholischen Getränken), das Ursprungsland, Stempel sowie Unterschrift des jeweiligen Unternehmens enthält.

Die Importlizenznummer wird vom indischen Importeur mitgeteilt (ggf. erst auf Anfrage des Exporteurs). Der Importeur muss zur Zollanmeldung von Waren mit einem IEC beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) registriert sein.

Das Ursprungszeugnis Federal Republic of Germany (European Union) wird Ihnen durch Ihre zuständige IHK ausgestellt. Neben der Anmeldung über ATLAS sollte geprüft werden ob eine Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA notwendig ist. Die Packliste sollte Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes Packstücks beinhalten.

Einfuhrbeschränkungen

Besonderheiten

Die Vorschriften über Einfuhrverbote und -beschränkungen in Indien werden im Wesentlichen festgeschrieben in der Einfuhrliste (Indian Trade Classification (ITC) of Import Items).

Für den Import einer Vielzahl von Metallerzeugnissen wie Eisen- und Stahlwaren sowie Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse ist im Rahmen der Einfuhrüberwachung vorab eine Registrierung bei der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich.

 

Informationen der GTAI zu Beschränkungen und Verbote
Standards und Normen in Indien

Zertifizierungen

Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.

In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden diejenigen Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen beziehungsweise Inbetriebnahme die Einhaltung verbindlicher, von der indischen Normenbehörde "Bureau of Indian Standards (BIS)" festgesetzter Normen und technischer Vorschriften vorgeschrieben sind. 

Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren in Indien zwingend vorgeschrieben.

Quelle: GTAI

 

Informationen der GTAI zu Standards und Normen
EU-Indien Handelsabkommen

Zölle durch Freihandelsabkommen sparen

Die Europäische Union gewährt Indien aktuell einseitig im Rahmen des APS-Systems Zollpräferenzen.

Indien und die Europäische Union haben vereinbart, in Jahr 2025 ein seit langem ausstehendes Freihandelsabkommen abzuschließen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Technologie, Konnektivität und Verteidigung zu verstärken

Pressemeldung der Europäischen Kommssion
Zahlungsverkehr

Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen (Ansässigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Die „Ansässigkeitsbescheinigung“, „10F“ und  die „No-Permanent Establishment Erklärung“ sind verpflichtend bei der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren.

Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie online hier beim Finanzamt.

Die Rechnungsstellung nach Indien erfolgt in Euro oder US Dollar. Von Lieferungen gegen offene Rechnungen wird dringend abgeraten. Eine Vorkasse ist möglich, aber gewisse Limits sind vorhanden. Empfohlen wird die Zahlungsabwicklung mit unwiderruflichem bestätigtem L/C. Dienstleistungen sollten aufgrund der anfallenden Quellensteuer in Indien stets auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.

Oft werden neben der Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TCR)) auch das Formular 10F (Form 10F) und die No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration) verlangt. Die Formulare dienen dem Nachweis der Steuerpflicht und Ansässigkeit in Deutschland und damit der Nichtansässigkeit in Indien.

Das Formular 10F muss seit dem 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung hochgeladen werden.

Die "No-Permanent Establishment Erklärung" ‎ist eine Selbstauskunft, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt.

Mitarbeiterentsendung

Entsendung nach Indien

Wenn deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter nach Indien entsenden, ergeben sich insbesondere arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen. 

Für den Fall einer Reise nach Indien mit dem Zweck dort Wartungen, Projektarbeiten, Installationen oder andere gewerbliche Tätigkeiten durchzuführen, benötigen Arbeitnehmer zur Einreise neben einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass ein Visum, das durch die indischen Botschaften im Ausland erteilt wird. 

Es ist zu prüfen, ob ein ausländischer Arbeitnehmer in Indien steuerpflichtig wird.

Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen  und ein Sozialversicherungsabkommen  zwischen Deutschland und Indien, das Regelungen zur Besteuerung und Versicherung von entsendeten Arbeitnehmern enthält.  

Weiter Informationen auf der Webseite von Rödl & Partner und der Deutschen Rentenversicherung.

Für in Indien erbrachte Dienstleistungen eines deutschen Unternehmens erhebt der indische Staat eine Quellensteuer (die sog. Tax Deduction at Source (TDS). 

Die große Gefahr bei einer Entsendung ist, dass nach indischem Recht eine Gründung einer Betriebsstätte gegeben sein kann, ohne dass dies vom deutschen Unternehmer so gewollt ist. 

 

Informationen der DVKA zur Entsendung

Haftungsklausel

Die Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.

Ansprechpartner

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Kurt Treumann

Betriebswirt (VWA)
Bereichsleiter International
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Silvia Engels-Fasel

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Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Vorstand/Justiziariat | International
Würzburg

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