Gewerblicher Güterkraftverkehr

Gütertransporte

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Der Orientierungsrahmen (im Anhang) listet detailliert alle Kenntnisbereiche auf, die prüfungsrelevant sind.

Eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem hier zum Download angebotenen Formular (pdf) anfordern oder komplett digital über das Online-Formular beantragen.

Am Ende der Seite finden Sie Merkblätter und Infomaterial.

Bundesfernstraßenmaut

Mautsätze und Mautentrichtung

Auf deutschen Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) besteht Mautpflicht für Lkw bzw. für den Güterkraftverkehr bestimmte oder verwendete Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.

Entrichtet werden kann die Maut vollautomatisch per OBU (On-Board-Unit) oder manuell (einzelne Fahrtenbuchungen via Internet bzw appbasiert). Die deutsche OBU kann nach Anmeldung bei Toll2Go auch für Österreich anstelle der dort verwendeten GO-Box zum Einsatz kommen. Weitere Informationen erhalten Sie beim deutschen Mautbetreiberkonsortium Toll Collect.

Die Mautpflicht greift ab 01. Juli 2024 ab mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (s. betr. Eintrag Zulassungsbescheinigung Teil 1, nicht zu verwechseln mit der "im jeweiligen Mitgliedstaat zulässigen Gesamtmasse"). Infos zur Maut ab mehr als 3,5 z tzGM finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, dazu auch eine Liste der unter die ausgenommenen Tätigkeiten für Handwerksberufe fallenden Tätigkeiten/Berufe. Eine Meldung bei Toll-Collect für mautbefreite Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, erleichtert aber deren Verwaltung und ist daher durchaus zu empfehlen. Fragen und Antwort dazu finden Sie auf o.g. Seite von Toll Collect.

 

Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt die nunmehr nach Achsanzahl, Schadstoffklasse und Gewichtsklasse unterschiedenen Mautsätze je Kilometer.

Ansprechpartner

Gütertransporte

Harald Müller

Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-266
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Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-315
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  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
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