Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (einschließlich Anhänger) oder grenzüberschreitend mit mehr als 2,5 t zGM betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen unteren Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Bei Interesse an Vorbereitungsbüchern und/oder Lehrgängen empfehlen wir, die Inhalte bzw das Lehrgangsprogramm mit dem Orientierungsrahmen abzugleichen, um sicherzustellen, dass alle prüfungsrelevanten Themen abgehandelt werden.
Der Orientierungsrahmen (siehe Downloads) listet detailliert alle Kenntnisbereiche auf, die prüfungsrelevant sind.
Bei den Teilnehmerdaten ist die private Meldeanschrift anzugeben, keine Firmenadresse!
Regelungen zu Rücktritt, Stornogebühren sowie Vollmachtserteilung (bei fremder E-Mail-Adresse) und Kostenübernahmeerklärung: siehe Hinweise in der Onlineanmeldung.
Auf deutschen Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) besteht Mautpflicht für Lkw bzw. für den Güterkraftverkehr bestimmte oder verwendete Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.
Entrichtet werden kann die Maut vollautomatisch per OBU (On-Board-Unit) oder manuell (einzelne Fahrtenbuchungen via Internet bzw appbasiert). Die deutsche OBU kann nach Anmeldung bei Toll2Go auch für Österreich anstelle der dort verwendeten GO-Box zum Einsatz kommen. Weitere Informationen erhalten Sie beim deutschen Mautbetreiberkonsortium Toll Collect.
Die Mautpflicht greift ab 01. Juli 2024 ab mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (s. betr. Eintrag Zulassungsbescheinigung Teil 1, nicht zu verwechseln mit der "im jeweiligen Mitgliedstaat zulässigen Gesamtmasse"). Infos zur Maut ab mehr als 3,5 z tzGM finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, dazu auch eine Liste der unter die ausgenommenen Tätigkeiten für Handwerksberufe fallenden Tätigkeiten/Berufe. Eine Meldung bei Toll-Collect für mautbefreite Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, erleichtert aber deren Verwaltung und ist daher durchaus zu empfehlen. Fragen und Antwort dazu finden Sie auf o.g. Seite von Toll Collect.
Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt die nunmehr nach Achsanzahl, Schadstoffklasse und Gewichtsklasse unterschiedenen Mautsätze je Kilometer.
Eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem hier zum Download angebotenen Formular (pdf) anfordern oder komplett digital über das Online-Formular beantragen.
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg