Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet am 17.12.2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr mit der LfA einen Finanzierungssprechtag online oder in Präsenz an.
Was macht einer Gründerpersönlichkeit aus, welche fachlichen Voraussetzungen brauche ich, welche Vorschriften muss ich beachten? Diese und weitere Fragen klären wir hier. Außerdem erfahren Sie welche Überlegungen Sie für den Notfall treffen sollten.
Als Existenzgründer stehen Sie mit Ihrer gesamten Persönlichkeit im Mittelpunkt Ihrer Unternehmung. Von Ihren Fähigkeiten hängt in der Regel der Erfolg des Betriebes ab. Die Anforderungen, die das eigene Unternehmen an Sie stellt, sind hoch:
Sie sollten selbstkritisch Ihre Persönlichkeit auf jene Eigenschaften prüfen, die Ihnen helfen, sich im eigenen Unternehmen und am Markt gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen:
Dann findest Du hier die weiteren Vorausseztungen, damit Du Dich selbstständig machen kannst.
Als Gründungspersönlichkeit sollten Sie wissen was Sie von innen heraus antreibt, um im Außen Ihre Idee mit ausreichend Drive auf die Straße zu bringen. Der GRÜNDUNGS:leitfaden Part#1 ist ein interaktives Workbook, mit dessen Hilfe Sie sowohl Ihre Purpose als auch Ihre Persönlichkeit erkennen, erforschen und entfalten können.
Jetzt kostenfrei das Workbook herunterladen und ausfüllen.
Grundsätzlich besteht für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Freizügigkeit, d.h. Wohn- und Arbeitsortverlegung in die Bundesrepublik Deutschland bedürfen keines gesonderten Aufenthaltstitels (es bestehen jedoch einwohnerrechtlichte Meldepflichten).
Weitere Informationen zum § 21 AufentHG
Hilfreiche Broschüre "Starthilfe"Jedes stehende Gewerbe müssen Sie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde/Stadt gewerberechtlich anmelden. In elektronischer Form werden regelmäßig die weiteren Stellen wie das Finanzamt, die IHK, die HWK, die Berufsgenossenschaft etc. informiert.
Achten Sie bitte darauf, dass die öffentlichen Stellen benachrichtigt werden. Wenn Sie annehmen, dass eine Behörde wie beispielsweise das Finanzamt keinen Durchschlag der Gewerbeanmeldung erhalten hat, sind Sie dazu verpflichtet, dieses zu benachrichtigen.
Wer neben dem stehenden Gewerbe ein Reisegewerbe (Vertrieb ohne vorhergehende Bestellung) betreiben will, benötigt von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadt) zusätzlich eine Reisegewerbekart
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Existenzgründer dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO) – Stichwort steuerlicher Erfassungsbogen.
Abgefragt werden hier z. B. der voraussichtliche Umsatz und der erwartete Gewinn. Weiterhin möchte das Finanzamt gern wissen, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln und Ihre Umsätze besteuern möchten. Deshalb sollte das Thema "Steuern" bereits vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf der Prioritätenliste mit ganz oben stehen.
Diese Auskünfte sind seit dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO): Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen); Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft; Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht grundsätzlich das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.
Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) ist eine der führenden Beratungseinrichtungen für Freie Berufe in Deutschland. Aufgrund seiner Spezialisierung und Fokussierung ist das IFB die erste Anlaufstelle für Freiberufler:innen, die vor, während und nach der Existenzgründung fachmännischen Rat und Unterstützung benötigen.
Weitere Informationen unter www.ifb.uni-erlangen.de
Sonstiges: Für kurze konkrete Fragen steht das IFB-Beraterteam auch im Rahmen einer Hotline Montag bis Freitag von 09:00 – 13:30 Uhr unter 0911 2356528 telefonisch zur Verfügung.
Hier finden Sie einen Abgrenzungsleitfaden
IHK Würzburg-Schweinfurt als Einheitlicher Ansprechpartner
Dienstleister können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln. Dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z.B. zu:
Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren. Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
zum Formular-Management-System (Elster)Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie zum Beispiel für verschiedene Branchen unterschiedliche Sachkenntnisse nachweisen.
Zu dem Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksunternehmens nach Anlage A der Handwerksordnung wird ein Meister benötigt. Für zulassungsfreie Handwerksunternehmen (Anlage B 1) und handwerksähnliche Unternehmen (Anlage B 2) ist eine Qualifikation nicht vorgeschrieben.
Eine Aufstellung der Berufe in den drei Kategorien finden Sie auf der Homepage der HWK Unterfranken. Hier finden Sie den Leitfaden zur Abgrenzung.
Freiberufler melden sich nicht gewerberechtlich bei der Gemeinde/Stadt an. Sie sind verpflichtet, ihre Tätigkeit selbst bei einzelnen Stellen (wie beim Finanzamt) anzuzeigen. Der Freiberufler darf nicht mit dem „freien Mitarbeiter“ verwechselt werden. Ein „freier Mitarbeiter“ kann ein Gewerbetreibender sein, z. B. ein Handelsvertreter.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u.a.
Ihr Vorteil: Sie werden nicht zur Gewerbesteuer veranlagt und können eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (keine Bilanzierung) führen.
Für bestimmte Geschäftszweige müssen Sie neben der Gewerbeanmeldung noch eine Erlaubnis oder Genehmigung beantragen z. B.
Zahlreiche Erlaubnisse/Genehmigungen benötigen keinen besonderen Fachkundenachweis wie beispielsweise Immobilienmakler, Bauträger, Kapitalanlagevermittler, Baubetreuer, Darlehensvermittler. Es müssen nur die Zuverlässigkeit und eine geordnete Vermögenslage nachgewiesen werden.
Gerne informieren wir Sie, ob Sie für Ihre geplante Branche eine Erlaubnis / Genehmigung nachweisen müssen.
Unser Service rund um die GewerbeerlaubnisDie Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt versteht sich als Anlaufstelle für Auskünfte, Recherchen und Beratungen zu gewerblichen Schutzrechten, Innovationsberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Hightech-Firmen, zur Förderung des Technologietransfers und zur Förderung der Innovationskraft in der mainfränkischen Wirtschaft.
Weitere InformationenBei der Gewerbeanmeldung gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten. So müssen Ihre Geschäftsräume und Produkte unter Umständen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Nicht jede Wohnung oder sonstigen Raum können Sie ohne weiteres in einen Geschäftsraum umfunktionieren. Abgesehen von der Zustimmung des Vermieters ist in bestimmten Gebieten eine Umnutzung von Wohnraum nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde/Kommune möglich, es sei denn, es werden weniger als 50 % der Wohnfläche gewerblich / freiberuflich genutzt.
Die Baunutzungsverordnung schreibt vor, dass in bestimmten Gebieten, z. B. reinen Wohngebieten, gewerbliche Betriebe nicht oder nur in bestimmtem Umfang zulässig sind. Emissionen von Lärm, Rauch und Geruch sind auf bestimmte Gebiete beschränkt. Die beabsichtigte Nutzungsänderung ist unter Umständen genehmigungspflichtig nach der Bayerischen Bauordnung.
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Für Betriebe des Lebensmittelgewerbes gelten Hygienevorschriften.
Vor Beginn von Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen sollten Sie deshalb unbedingt Auskünfte bei der Baubehörde, beim Gewerbeamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft einholen, ggf. in der Form eines schriftlichen Vorbescheids.
Für die Herstellung und den Verkauf vieler Produkte bestehen gesetzliche Regelungen. Wesentlich sind
Bevor Sie Ihren Firmennamen in das Handelsregister eintragen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob er nach den amtlichen Handelsregistereintragungen in Deutschland bereits existiert. Dadurch lassen sich Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden.
Bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebenen Eintragung ins Handelsregister empfehlen wir die rechtliche Zulässigkeit der Firma nach HGB vorab bei der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen. Die Prüfung dauert in der Regel drei bis fünf Werktage.
Im Übrigen empfehlen wir, ältere Namensrechte und einen eventuell bestehenden Markenschutz vorab selbst zu recherchieren, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Derjenige, der den Namen zuerst geführt hat, hat auch das ältere und somit stärkere Recht. Eine Suche über allgemeine Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen!
Denken Sie bereits bei der Gründung/Übernahme an die Übergabe, denn ungeplante Situationen können einen spontanen Generationenwechsel zur Folge haben. Deswegen sollte Ihr Unternehmen stets auf das Unvorhergesehene vorbereitet sein.
Mit einem regelmäßig überarbeiteten Notfallhandbuch können Sie dafür sorgen, dass sich Nachfolger/Interimsmanager schnell einen Überblick über Ihr Unternehmen verschaffen können und mittels bevollmächtigten Vertretern/Generalvollmachten handlungsfähig bleiben.
NotfallhandbuchUnter den „normalen“ Geschäftsrisiken wurde eine Pandemie bisher selten berücksichtigt. Auch gewöhnlichere Krisensituationen werden im Tagesgeschäft gerne weggeschoben. Jedoch kann die momentane Situation auch wachrütteln, unternehmerische Aufgaben endlich anzugehen, die in der Regel im Tagesgeschäft leicht vernachlässigt werden und liegenbleiben.
NotfallplanungSeit dem 1. Juli 2019 werden nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe mehr gewährt. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall. Deshalb sollten sich Unternehmer - aber auch Privatleute - umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren absichern.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieFür Ihre eigenständige Terminbuchung setzen wir "Microsoft Bookings" der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, ein. Die Verbindung zu dem Dienst wird nur hergestellt, wenn Sie hier auf unserer Webseite die Terminbuchungs-Funktion für Würzburg oder Schweinfurt aufrufen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft. Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Microsoft Bookings zur Vereinbarung eines Termins zu nutzen.
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