Gründen mit Migrationsgeschichte

Gründen aus dem Ausland

Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen? Drittstaatsangehörige, die im Bundesgebiet einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen bestimmte Vorschriften beachten. Wir möchten die entscheidende Rolle von Menschen mit Einwanderungshintergrund im deutschen Unternehmertum hervorheben. Ihre Unternehmungen bringen frische Perspektiven und kulturelle Vielfalt in die Gründerszene. Inspiriert von ihren eigenen sozialen und kulturellen Erfahrungen, gründen sie innovative Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und beweisen dabei sowohl Unternehmergeist als auch Risikobereitschaft. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst bedeutet die Entscheidung für die Selbstständigkeit nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch die Möglichkeit, eigene Ideen zu realisieren und ein selbstbestimmtes Berufsleben mit flexibler Arbeitsgestaltung zu führen.

Wichtige Informationen

Visum und Aufenthaltstitel

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Art des benötigten Aufenthaltstitel (z. B. Visum) hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem geplanten Aufenthaltszweck ab. 

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Selbstständigkeit? Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit wird zunächst für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

Aufenthaltserlaubnis: Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und den Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.

Selbstständige Tätigkeit durch Nicht- EU-Bürger

I. Allgemeines

Grundsätzlich benötigen Nicht-EU-Bürger für die Einreise nach Deutschland ein Visum (je nach Aufenthaltsdauer ein Schengen- oder nationales Visum). Für die darüber hinausgehende Aufenthaltsdauer wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt

Eine Übersicht über die Länder, für die keine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland besteht, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

EU-Bürger und Staatsangehörige der EFTA- Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) genießen Freizügigkeit und benötigen keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufzuhalten oder zu arbeiten.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich zweck- und fristgebunden ist. Um eine selbstständige Tätigkeit ausüben zu dürfen, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der dies gestattet.

  • Enthält der Aufenthaltstitel die Eintragung "Erwerbstätigkeit gestattet", umfasst dies sowohl die selbstständige Tätigkeit als auch die Beschäftigung (§ 2 Absatz 2 AufenthG).

 

Auf einen Blick: Visum zur Selbstständigkeit

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können. 

Fahrplan Visum
Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um sich in Deutschland selbstständig zu machen?

Notwendig ist ein Aufenthaltstitel nach § 21 Absatz 1 AufenthG.

Was ist eine selbständige Tätigkeit?

  • Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer Beschäftigung kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten.
  • Hauptkriterien einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind die eigenverantwortliche Ausübung der Tätigkeit, eine selbstständige Organisation des Betriebs sowie eigenständiges Handeln im Verhältnis zum Kunden.
  • Geschäftsführer als Gesellschafter des Anstellungsunternehmens (GmbH):
    • Ist der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter einer Ein-Personen GmbH, liegt grundsätzlich eine selbstständige Tätigkeit vor.
    • Ist der Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter der Anstellungs-GmbH, liegt grundsätzlich keine selbstständige Tätigkeit vor.

Wer ist für Aufenthaltstitel und Visum zuständig?

  • Zur Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Informationen zur Visumsbeantragung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Botschaften im jeweiligen Land.
  • Für die Beantragung und die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde am Ort der geplanten Tätigkeit zuständig. Auf der Internetseite der zuständigen Ausländerbehörde finden Sie weitere Informationen zur Beantragung des Aufenthaltstitels und den erforderlichen Unterlagen.
  • IHK-Tipp: Meistens setzt sich die Visum-Stelle bereits bei der Beantragung mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung, so dass die Unterlagen bereits dort vorliegen.

In welchen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt?

Drittstaatsangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, wenn

  • ein wirtschaftliches oder regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung des Vorhabens durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Entscheidend sind die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, die Höhe des Kapitaleinsatzes, die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und der Beitrag für Innovation und Forschung.

Die Voraussetzungen werden entweder von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Gewerbebehörden, den öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und den für die Berufszulassung zuständigen Behörden geprüft. Diese Stellungnahme fordert jeweils die Ausländerbehörde an. Die Entscheidung liegt immer bei der Ausländerbehörde.

Wie läuft das Verfahren ab und welche Unterlagen werden gebraucht?

Das Visum wird bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Die zuständige Ausländerbehörde holt für nationale Visumsanträge eine Stellungnahme der zuständigen fachkundigen Körperschaft wie beispielsweise der IHK oder HWK ein.

  • Für eine zügige Bearbeitung des Antrags müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Eine Übersicht über die Unterlagen, die die IHK für die Erstellung der Stellungnahme benötigt, finden Sie in unserer Checkliste.
  • Die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Bei ihrer Entscheidung ist die Ausländerbehörde an die Stellungnahme der fachkundigen Körperschaft wie IHK oder HWK nicht gebunden.
Unternehmensform wählen

Bitte überlegen Sie, welche Unternehmensform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. In Deutschland gibt es verschiedene Optionen wie Einzelunternehmen, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (haftungsbeschränkt), AG (Aktiengesellschaft) usw. Wir beraten Sie gerne zum Thema unter www.wuerzburg.ihk.de/gesellschaftsrecht 

Geschäftsplan erstellen

Wir empfehlen Ihnen, einen detaillierten Businessplan zu erstellen, der Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Marketingstrategie, Finanzplanung und andere relevante Informationen umfasst. Informationen zum Thema finden Sie hier www.wuerzburg.ihk.de/businessplan 

Eine gründliche Marktforschung ist entscheidend. Der Businessplan ist nicht nur für die Strukturierung Ihrer Geschäftsidee wichtig, sondern auch essentiell, wenn es um die Beantragung von Krediten oder Fördermitteln geht.

Finanzierung und Fördermittel

Finanzierung und Fördermittel

Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel. In Deutschland gibt es diverse Förderprogramme für Gründer, auch speziell für Migranten.

Weitere Hinweise
Rechtliche Anforderungen

Bitte informieren Sie sich über die rechtlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen in Deutschland, wie z.B. Steuern, Versicherungen, Gewerbeanmeldung usw. 

Steuerliche Registrierung: Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie Ihr Unternehmen auch beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Sie müssen sich über die für Ihr Unternehmen relevanten Steuern informieren, z.B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Sozialversicherungen: Als Selbstständiger müssen Sie sich um Ihre eigene Kranken- und Rentenversicherung kümmern. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht

Gewerbeerlaubnisse

Gewerbeerlaubnisse

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder die Freiheit hat, sich gewerblich zu betätigen. Die meisten Gewerbe dürfen auch ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung betrieben werden. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für WohnimmobilienverwalterDahrlehnsvermittler oder Immobilienmakler.

Weitere Hinweise zu den Gewerbeerlaubnissen
Selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb

Selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb (§ 21 Absatz 6 AufenthG)

Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck hat, kann unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse erteilt wurden oder ihre Erteilung zugesagt ist.

Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig. (§ 21 Absatz 6 AufenthG)

Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck hat, kann unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse erteilt wurden oder ihre Erteilung zugesagt ist.

Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig.

Netzwerkaufbau

Netzwerkaufbau

Vernetzen Sie sich mit anderen Unternehmern und nutzen Sie bestehende Netzwerke sowohl von deutschen als auch von internationalen Unternehmern.

IHK-Netzwerke

Tipps für das Gründen in Deutschland:

  • Sind Ihre Sprachkenntnisse ausreichend für das Gründungsvorhaben? Wenn nicht, nehmen Sie an einem Sprachkurs teil. Gute Deutschkenntnisse sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Auch das Verständnis der Geschäftskultur in Deutschland kann Ihnen helfen, erfolgreicher zu agieren.
  • Planen Sie genug Zeit für den Gründungsprozess und die bürokratischen Prozesse und Abläufe mit ein. Nehmen Sie hier gerne Kontakt mit uns auf.
  • Ist eine Anerkennung Ihres Berufes für Ihr Vorhaben notwendig? 
  • Informieren Sie sich um Ihren Aufenthaltsstatus.
  • Erarbeiten Sie einen passenden Businessplan aus und beschäftigen Sie sich mit dem Markt in Deutschland. Gerne können wir Sie unterstützen.
  • Informieren Sie sich vorab, welche Fördermittel- und Finanzierungsmöglichkeiten es für Sie und Ihr Geschäftsvorhaben gibt. 
  • Vernetzen Sie sich in Ihrer Region Mainfranken und tauschen Sie sich mit anderen Gründern aus. 
  • Melden Sie sich gerne bei anliegenden Gründerzentren, Hochschulen, HWKs oder IHKs. 

Selbstständigkeit von Ukrainerinnen und Ukrainern

Ukrainer und Ukrainerinnen, die wegen des Krieges flüchten mussten, können sich in Deutschland selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Welche Schritte Sie gehen müssen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit und Ihren Qualifikationen ab.

Auch das Anmeldeverfahren der Selbstständigkeit und die zuständigen Institutionen und Behörden unterscheiden sich je nach beabsichtigter Tätigkeit.

Erklärvideo der IHK Koblenz: Gründung auf ukrainisch

Broschüren und Publikationen

Start-your-Business-Now

Broschüre in Englisch

In dieser Broschüre finden Sie aktuelle Gründungsinformationen aus den bayerischen IHKs zum kostenlosen Download.

Basiswissen für Ihre erfolgreiche Gründung

Zahlreiche Tipps, Hinweise und Anregungen für die Startphase Ihres Unternehmens. Dazu gehören unter anderem:

  • Geschäftsidee und Geschäftsmodellentwicklung
  • Finanzierung und Förderung
  • IHK-Angebote für Gründer
  • Gründungsplanung
  • Rahmenbedingungen
  • Wahl der Rechtsform
  • Steuern
  • Versicherungen: privater und betrieblicher Schutz
  • Umsetzung - Start Ihres Unternehmens: Gründungsformalitäten, erste Mitarbeiter
  • wichtige Formularmuster
Download der Broschüre
RKW-Leitfaden

Leitfaden in Englisch

Der Leitfaden „Einfach gründen in Deutschland“ unterstützt vor allem Fachkräfte und Gründungsinteressierte aus dem Ausland sowie geflüchtete Personen bei ihrer Gründung in Deutschland. Er verschafft der Leserinnnen und Leser einen raschen Überblick über Rahmenbedingungen, konkrete Anforderungen und Unterstützungsleistungen. Schritt für Schritt bietet der Leitfaden in deutscher und englischer Sprache Informationen zu den vier Phasen des Gründungsprozesses – inklusive zahlreicher Linktipps zu praktischen Tools und weiterführenden Hinweisen.

RKW-Leitfaden
Broschüre Starthilfe

Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit

Damit der Mittelstand auch zukünftig innovativ und erfolgreich bleibt, braucht es Gründerinnen und Gründer mit zukunftsorientierten Ideen, fundiertem fachlichen Know-how und unternehmerischen Kompetenzen. Die Bundesregierung möchte Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Informationen und eine sorgfältige Planung sind ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Existenzgründung.

Die Broschüre "Starthilfe" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet einen Überblick über die vielfältigen Aspekte einer Unternehmensgründung. Von den verschiedenen Gründungsarten über die Business- und Finanzplanung bis hin zu den ersten unternehmerischen Schritte.

BMWK-Broschüre
Monitor

Migrant Founders Monitor 2023

Der Gründungsstandort profitiert von den Potenzialen aus dem Ausland – Bürokratie und Sprache sind zentrale Hürden.

BMWK-Monitor
Start-ups und soziale Herkunft

Was Gründer und Gründerinnen prägt und antreibt

Family matters – das gilt auch im Bereich Start-ups. Frauen gründen deutlich seltener als Männer in Deutschland, Migranten deutlich häufiger, als die Allgemeinheit annimmt. Diese beiden Dimensionen von Diversität sind vergleichsweise bekannt. Weniger offensichtlich ist dagegen, welchen sozioökonomischen Hintergrund Gründer in Deutschland mitbringen. Der Start-up-Verband hat im gemeinsamen Report erstmalig das Thema soziale Herkunft im deutschen Start-up-Ökosystem in den Blick genommen und zeigt, wie wichtig Vorbilder bei Lebens- und Karriereentscheidungen sind. So hat zum Beispiel ein Viertel der Start-up-Gründer Eltern, die bereits unternehmerisch tätig sind bzw. waren. Die unternehmerische Erfahrung der Eltern ebenso wie ihre Bildung, das zeigt die Studie deutlich, prägen und treiben unsere Start-up-Gründer. Der positive Einfluss solcher Vorbilder ist gut und wichtig. Gleichzeitig sind die Ergebnisse aber auch ein Hinweis darauf, dass wir die Start-up-Gründung als Karrirreweg noch viel stärker in die Breite bringen müssen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Arbeiterfamilien, die in Sachen Erfahrungen, Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten im Nachteil sind.

Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der wirtschaftlichen Entwicklung. Denn um mehr Start-ups hervorzubringen, müssen wir das vorhandene Potenzial an motivierten Talenten bestmöglich nutzen. Was gilt es konkret zu tun? Wir müssen Vorbilder im gesamten Bildungssystem und in der Gesellschaft sichtbarer machen, um die Menschen fürs Gründen zu begeistern, die über ihr privates Umfeld weniger Kontakt zu Unternehmertum haben. Es mag nur ein kleiner Baustein für mehr Gerechtigkeit

Hier finden Sie die Studie

Informationen für Studierende

Perspektiven nach dem Studium

Sie haben Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen oder stehen kurz davor?

Wie soll es nach dem Studium weitergehen? Machen Sie sich doch selbstständig. Informieren Sie sich bei einer Gründungsberatung. Achtung! Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie, je nach Ihrem unternehmerischen Vorhaben, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen
Anerkennungverfahren

Ausländische Qualifikationen einschätzen und anerkennen lassen

Ein sogenanntes Anerkennungverfahren trägt wesentlich dazu bei, das Know-how internationaler Fachkräfte besser beurteilen zu können. Dabei geht es um die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses (Gleichwertigkeitsprüfung). Für viele Bewerber ist ein solches Verfahren verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Bewertet wird, ob bzw. inwieweit die ausländische berufliche Qualifikation dem entsprechenden deutschen Referenzberuf entspricht, ausgehend von der geltenden Aus- oder Fortbildungsverordnung.

Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet – und wie Unternehmen ihre Fachkräfte über das gesamte Verfahren hinweg unterstützen können.

Anerkennungsverfahren

Global Entrepreneurship Monitor

RKW-Report

Die Gründungsszene in Deutschland ist und bleibt vielfältig

Wie und warum gründen Menschen mit Einwanderungsgeschichte? Wie unterscheiden sich ihre Gründungsaktivitäten von denen ohne Einwanderungsgeschichte? Und gibt es Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Gründenden? Antworten liefert der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Länderbericht Deutschland 2023/24, den das RKW Kompetenzzentrum in Kooperation mit dem Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie der Leibniz Universität Hannover jährlich erstellt.

Die Gründungsszene in Deutschland

Kontakt

Gründung

Larissa Vogel

Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Existenzgründung
  • Start-up
  • Gründungsnetzwerke
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-302
Tätigkeitsbereiche
  • Existenzgründung
  • Start-up
  • Gründungsnetzwerke
Sebastian Gläser

M.A. Politikwissenschaft
Referent Finanzierung und Förderung
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Finanzierung und Förderung
  • Existenzgründung
  • Produktkennzeichnung
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-335
Tätigkeitsbereiche
  • Finanzierung und Förderung
  • Existenzgründung
  • Produktkennzeichnung
Simon Suffa

Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
  • Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
  • Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen, Stadt- und Landkreis Schweinfurt
Kontakt
Kontaktformular vCard 09721 7848-611
Tätigkeitsbereiche
  • Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
  • Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
  • Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen, Stadt- und Landkreis Schweinfurt

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Hamse Abdikadir Ali

Sachbearbeiter Fortbildungsprüfungen
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Verwaltungsangelegenheiten für Prüfungen
  • Betreuung von Prüfern und Prüfungsteilnehmern
  • Rechnungen und Gebühren
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-258
Tätigkeitsbereiche
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  • Betreuung von Prüfern und Prüfungsteilnehmern
  • Rechnungen und Gebühren