Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen? Drittstaatsangehörige, die im Bundesgebiet einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen bestimmte Vorschriften beachten. Wir möchten die entscheidende Rolle von Menschen mit Einwanderungshintergrund im deutschen Unternehmertum hervorheben. Ihre Unternehmungen bringen frische Perspektiven und kulturelle Vielfalt in die Gründerszene. Inspiriert von ihren eigenen sozialen und kulturellen Erfahrungen, gründen sie innovative Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und beweisen dabei sowohl Unternehmergeist als auch Risikobereitschaft. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst bedeutet die Entscheidung für die Selbstständigkeit nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch die Möglichkeit, eigene Ideen zu realisieren und ein selbstbestimmtes Berufsleben mit flexibler Arbeitsgestaltung zu führen.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Art des benötigten Aufenthaltstitel (z. B. Visum) hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem geplanten Aufenthaltszweck ab.
Welche Perspektiven bietet das Visum zur Selbstständigkeit? Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit wird zunächst für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis: Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und den Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Grundsätzlich benötigen Nicht-EU-Bürger für die Einreise nach Deutschland ein Visum (je nach Aufenthaltsdauer ein Schengen- oder nationales Visum). Für die darüber hinausgehende Aufenthaltsdauer wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt
Eine Übersicht über die Länder, für die keine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland besteht, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
EU-Bürger und Staatsangehörige der EFTA- Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) genießen Freizügigkeit und benötigen keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufzuhalten oder zu arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich zweck- und fristgebunden ist. Um eine selbstständige Tätigkeit ausüben zu dürfen, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der dies gestattet.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können.
Fahrplan VisumNotwendig ist ein Aufenthaltstitel nach § 21 Absatz 1 AufenthG.
Drittstaatsangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, wenn
Entscheidend sind die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, die Höhe des Kapitaleinsatzes, die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und der Beitrag für Innovation und Forschung.
Die Voraussetzungen werden entweder von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Gewerbebehörden, den öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und den für die Berufszulassung zuständigen Behörden geprüft. Diese Stellungnahme fordert jeweils die Ausländerbehörde an. Die Entscheidung liegt immer bei der Ausländerbehörde.
Das Visum wird bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Die zuständige Ausländerbehörde holt für nationale Visumsanträge eine Stellungnahme der zuständigen fachkundigen Körperschaft wie beispielsweise der IHK oder HWK ein.
Bitte überlegen Sie, welche Unternehmensform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. In Deutschland gibt es verschiedene Optionen wie Einzelunternehmen, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (haftungsbeschränkt), AG (Aktiengesellschaft) usw. Wir beraten Sie gerne zum Thema unter www.wuerzburg.ihk.de/gesellschaftsrecht
Wir empfehlen Ihnen, einen detaillierten Businessplan zu erstellen, der Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Marketingstrategie, Finanzplanung und andere relevante Informationen umfasst. Informationen zum Thema finden Sie hier www.wuerzburg.ihk.de/businessplan
Eine gründliche Marktforschung ist entscheidend. Der Businessplan ist nicht nur für die Strukturierung Ihrer Geschäftsidee wichtig, sondern auch essentiell, wenn es um die Beantragung von Krediten oder Fördermitteln geht.
Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel. In Deutschland gibt es diverse Förderprogramme für Gründer, auch speziell für Migranten.
Weitere HinweiseBitte informieren Sie sich über die rechtlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen in Deutschland, wie z.B. Steuern, Versicherungen, Gewerbeanmeldung usw.
Steuerliche Registrierung: Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie Ihr Unternehmen auch beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Sie müssen sich über die für Ihr Unternehmen relevanten Steuern informieren, z.B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Sozialversicherungen: Als Selbstständiger müssen Sie sich um Ihre eigene Kranken- und Rentenversicherung kümmern. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder die Freiheit hat, sich gewerblich zu betätigen. Die meisten Gewerbe dürfen auch ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung betrieben werden. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Wohnimmobilienverwalter, Dahrlehnsvermittler oder Immobilienmakler.
Weitere Hinweise zu den GewerbeerlaubnissenEinem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck hat, kann unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse erteilt wurden oder ihre Erteilung zugesagt ist.
Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig. (§ 21 Absatz 6 AufenthG)
Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck hat, kann unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse erteilt wurden oder ihre Erteilung zugesagt ist.
Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig.
Vernetzen Sie sich mit anderen Unternehmern und nutzen Sie bestehende Netzwerke sowohl von deutschen als auch von internationalen Unternehmern.
IHK-NetzwerkeUkrainer und Ukrainerinnen, die wegen des Krieges flüchten mussten, können sich in Deutschland selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Welche Schritte Sie gehen müssen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit und Ihren Qualifikationen ab.
Auch das Anmeldeverfahren der Selbstständigkeit und die zuständigen Institutionen und Behörden unterscheiden sich je nach beabsichtigter Tätigkeit.
In dieser Broschüre finden Sie aktuelle Gründungsinformationen aus den bayerischen IHKs zum kostenlosen Download.
Zahlreiche Tipps, Hinweise und Anregungen für die Startphase Ihres Unternehmens. Dazu gehören unter anderem:
Der Leitfaden „Einfach gründen in Deutschland“ unterstützt vor allem Fachkräfte und Gründungsinteressierte aus dem Ausland sowie geflüchtete Personen bei ihrer Gründung in Deutschland. Er verschafft der Leserinnnen und Leser einen raschen Überblick über Rahmenbedingungen, konkrete Anforderungen und Unterstützungsleistungen. Schritt für Schritt bietet der Leitfaden in deutscher und englischer Sprache Informationen zu den vier Phasen des Gründungsprozesses – inklusive zahlreicher Linktipps zu praktischen Tools und weiterführenden Hinweisen.
RKW-LeitfadenDamit der Mittelstand auch zukünftig innovativ und erfolgreich bleibt, braucht es Gründerinnen und Gründer mit zukunftsorientierten Ideen, fundiertem fachlichen Know-how und unternehmerischen Kompetenzen. Die Bundesregierung möchte Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Informationen und eine sorgfältige Planung sind ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Existenzgründung.
Die Broschüre "Starthilfe" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet einen Überblick über die vielfältigen Aspekte einer Unternehmensgründung. Von den verschiedenen Gründungsarten über die Business- und Finanzplanung bis hin zu den ersten unternehmerischen Schritte.
BMWK-BroschüreDer Gründungsstandort profitiert von den Potenzialen aus dem Ausland – Bürokratie und Sprache sind zentrale Hürden.
BMWK-MonitorFamily matters – das gilt auch im Bereich Start-ups. Frauen gründen deutlich seltener als Männer in Deutschland, Migranten deutlich häufiger, als die Allgemeinheit annimmt. Diese beiden Dimensionen von Diversität sind vergleichsweise bekannt. Weniger offensichtlich ist dagegen, welchen sozioökonomischen Hintergrund Gründer in Deutschland mitbringen. Der Start-up-Verband hat im gemeinsamen Report erstmalig das Thema soziale Herkunft im deutschen Start-up-Ökosystem in den Blick genommen und zeigt, wie wichtig Vorbilder bei Lebens- und Karriereentscheidungen sind. So hat zum Beispiel ein Viertel der Start-up-Gründer Eltern, die bereits unternehmerisch tätig sind bzw. waren. Die unternehmerische Erfahrung der Eltern ebenso wie ihre Bildung, das zeigt die Studie deutlich, prägen und treiben unsere Start-up-Gründer. Der positive Einfluss solcher Vorbilder ist gut und wichtig. Gleichzeitig sind die Ergebnisse aber auch ein Hinweis darauf, dass wir die Start-up-Gründung als Karrirreweg noch viel stärker in die Breite bringen müssen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Arbeiterfamilien, die in Sachen Erfahrungen, Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten im Nachteil sind.
Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der wirtschaftlichen Entwicklung. Denn um mehr Start-ups hervorzubringen, müssen wir das vorhandene Potenzial an motivierten Talenten bestmöglich nutzen. Was gilt es konkret zu tun? Wir müssen Vorbilder im gesamten Bildungssystem und in der Gesellschaft sichtbarer machen, um die Menschen fürs Gründen zu begeistern, die über ihr privates Umfeld weniger Kontakt zu Unternehmertum haben. Es mag nur ein kleiner Baustein für mehr Gerechtigkeit
Hier finden Sie die StudieWie soll es nach dem Studium weitergehen? Machen Sie sich doch selbstständig. Informieren Sie sich bei einer Gründungsberatung. Achtung! Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie, je nach Ihrem unternehmerischen Vorhaben, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Weitere InformationenEin sogenanntes Anerkennungverfahren trägt wesentlich dazu bei, das Know-how internationaler Fachkräfte besser beurteilen zu können. Dabei geht es um die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses (Gleichwertigkeitsprüfung). Für viele Bewerber ist ein solches Verfahren verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Bewertet wird, ob bzw. inwieweit die ausländische berufliche Qualifikation dem entsprechenden deutschen Referenzberuf entspricht, ausgehend von der geltenden Aus- oder Fortbildungsverordnung.
Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet – und wie Unternehmen ihre Fachkräfte über das gesamte Verfahren hinweg unterstützen können.
Wie und warum gründen Menschen mit Einwanderungsgeschichte? Wie unterscheiden sich ihre Gründungsaktivitäten von denen ohne Einwanderungsgeschichte? Und gibt es Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Gründenden? Antworten liefert der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Länderbericht Deutschland 2023/24, den das RKW Kompetenzzentrum in Kooperation mit dem Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie der Leibniz Universität Hannover jährlich erstellt.
Die Gründungsszene in Deutschland
Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg
M.A. Politikwissenschaft
Referent Finanzierung und Förderung
Würzburg
Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt
Sachbearbeiter Fortbildungsprüfungen
Würzburg