Gefördert werden sollen vor allem solche bayerischen mittelständischen Unternehmen, die noch über keine oder geringe Außenwirtschaftserfahrung verfügen und neue Märkte erschließen wollen. Bei Unternehmen, die im Konzernverbund stehen, ist, sofern nicht anders glaubhaft gemacht wird, davon auszugehen, dass Auslandserfahrung im Konzern vorhanden ist. Hier ist eine Förderung in der Regel nicht erforderlich.
Als förderungswürdig sind Unternehmen anzusehen, bei denen ein erfolgreiches internationale Engagement erwartet werden darf. Die Beurteilung erfolgt nach den Prinzipien der Fördernotwendigkeit, der Förderwürdigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Mittelstandsförderung, die durch den Ausgleich größenbedingter Nachteile der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und damit der Erhaltung des Wettbewerbs dienen.
Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.
Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder. Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt pro Land bis zu 12 Monate. Die Beantragung eines zweiten Landes ist erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises für das erste Zielland möglich. Für das zweite Land ist ein gesonderter Förderantrag einzureichen und es ergeht ein gesonderter Zuwendungsbescheid.