Wichtig: Erhöhen Sie die Nachfrage nach dem digitalen Gewerbesteuerbescheid durch Mitteilung des elektronischen Zustellwunsches an die Kommunen!
Die Kommunen können darüber den Bedarf einsehen und die Priorisierung des Projektes "Digitaler Gewerbesteuerbescheid" vornehmen. Für Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, gibt es zwei Wege, der Kommune die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:
Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER anzuzeigen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.
Alternativ kann der Zustellwunsch formlos an die zuständige Kommune gerichtet werden, z.B. per E-Mail. Hierfür wurde ein für alle Kommunen in Deutschland einheitliches Formular entwickelt, das die Einwilligung auf unbestimmte Zeit, also für alle zukünftigen Gewerbesteuerbescheide, erteilt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann die Einwilligung somit gleichzeitig an mehrere Kommunen adressiert werden.