Wir als bayerische IHK-Organisation sind im laufenden Austausch mit der Finanzverwaltung in Bayern, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Standort zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben. Über 100 Kommunen haben sich laut Meldung des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 03.07.2024 bislang bundesweit als Pilotkommunen an dem Projekt "Digitaler Gewerbesteuerbescheid" beteiligt und das Verfahren getestet.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erlaubt es, Gewerbesteuerbescheide der Kommunen digital an Unternehmen und deren Steuerberater zu versenden. Derzeit läuft ein deutschlandweites Projekt mit Pilotkommunen, welche die digitalen Gewerbesteuerbescheide auf Herz und Nieren prüfen.
Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt, weisen je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und müssen meist aufwendig von Unternehmen manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert.
Link zum UnternehmenskontoDas Finanzamt teilt der zuständigen Kommune mittels ELSTER-Transfer (ETR) die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbescheid bzw. den Bescheid über den Zerlegungsanteil mit.
Der von der Kommune daraufhin erlassene digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgt im optisch aufbereiteten pdf-Format mit XML-Anhang und wird über ELSTER im Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt.
Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und kann durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden.
In bislang 36 Kommunen (Stand September 2024) kann der digitale Gewerbesteuerbescheid bislang zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommunen können darüber den Bedarf einsehen und die Priorisierung des Projektes "Digitaler Gewerbesteuerbescheid" vornehmen. Für Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, gibt es zwei Wege, der Kommune die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:
Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER anzuzeigen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.
Alternativ kann der Zustellwunsch formlos an die zuständige Kommune gerichtet werden, z.B. per E-Mail. Hierfür wurde ein für alle Kommunen in Deutschland einheitliches Formular entwickelt, das die Einwilligung auf unbestimmte Zeit, also für alle zukünftigen Gewerbesteuerbescheide, erteilt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann die Einwilligung somit gleichzeitig an mehrere Kommunen adressiert werden.
Assessorin jur.
Referentin Recht und Steuern
Würzburg
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Würzburg