In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder die Freiheit hat, sich gewerblich zu betätigen. Die meisten Gewerbe dürfen auch ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung betrieben werden. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Wohnimmobilienverwalter, Dahrlehnsvermittler oder Immobilienmakler.
Wer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes. Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Weitere InformationenFür bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist das Ablegen einer Sach-oder Fachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt beispielsweise für Gefahrgutfahrer, Finanzanlagenvermittler oder für den Vertrieb von freiverkäuflichen Arzneimitteln.