Die Gründung eines Einzelunternehmens eignet sich für den Einstieg in die Selbständigkeit. Die Gründung ist einfach, und der Gründer entscheidet selbst, wie viel Startkapital er mit einbringt. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, der somit nicht eingetragene Einzelunternehmer unterliegt daher den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gegründet wird ein Einzelunternehmen, egal ob mit oder ohne Mitarbeiter, durch den Unternehmer selbst. Es entsteht bei Geschäftseröffnung durch Gewerbeanmeldung bei der Kommune, sowie durch Erlangung eventuell notwendiger Erlaubnisse. Das nicht eingetragene Einzelunternehmen unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Rechtsform eignet sich idealerweise zum Einstieg aufgrund der geringen Gründungsformalitäten. Positiv für viele Gründer gestaltet sich ferner, dass kein Mindestkapital erforderlich ist.