Wurde die GbR-Abwicklung begonnen bevor das MoPeG in Kraft getreten ist, kommen die alten Abwicklungsregelungen zur Anwendung.
Dieser Firmenbestandteil erweckt den Eindruck einer Größenberühumung.
Achtung bei der Reihenfolge der Handelsregistereintragung.
Die Abberufung des Geschäftsführers durch das nach der Satzung unzuständige Organ ist lediglich anfechtbar, nicht nichtig.
Eine wirksame Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einer OHG erfordert grundsätzlich die höchstpersönliche Beteiligung der Gesellschafter.
Sie erhalten aktuelle Informationen oder Hinweise zu unseren kostenfreien Veranstaltungen oder Webinaren. Bei der Anmeldung können Sie Ihr Abonnement so anpassen, dass Sie selbst bestimmen, zu welchen Themen wir Sie informieren sollen.
Newsletter abonnieren