Informationen des Bundesjustizamts zur Einleitung von Ordnungsgeldverfahren wegen fehlender Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
Ausschluss aus wichtigem Grund wegen Umgehung der Vinkulierungsklausel bei einer Familiengesellschaft
HGB §§ 133, 140 ZPO §§ 935, 936, 940
Der im Falle der Eintragung einer BGB-Gesellschaft ins Gesellschaftsregister vorgesehene Namenszusatz „eGbR“ muss dem Namenskern der Gesellschaft nicht zwingend nachgestellt, sondern kann ihm auch vorangestellt werden.
Eine Kommanditgesellschaft darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihre Komplementärin eine Gesellschaft ist, die ihrerseits in das Handelsregister eingetragen werden muss, aber noch nicht eingetragen worden ist.
Persönlich haftende Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften sind grundsätzlich keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ihrer Personengesellschaft i. S. d. § 7 SGB IV.
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