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Eine neu gewählte Firma kann im Rahmen der Anmeldung durch das Registergericht beanstandet werden, wenn diese sich bei nahezu identischen Sachfirmenbestandteilen lediglich durch drei vorangestellte Buchstaben unterscheiden, diese aber bis auf den in…
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Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus.
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Ein Notar, der die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärung beglaubigt, ist als Einreicher grundsätzlich auch als Verfahrensbevollmächtigter anzusehen.
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Eine GbR ist bei ihrer Eintragung im Gesellschaftsregister verpflichtet, die Bezeichnungen „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ im Namen zu führen. In der Literatur besteht Uneinigkeit darüber, ob der Zusatz „eGbR“ bei der…
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Löschanspruch von Daten, die gesetzlich nicht zwingend erforderlich sind.
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