14.11.2024 - Urteile GbR und MoPeG

Keine Änderung der GbR-Gesellschafter im Grundbuch nach Inkrafttreten des MoPeG

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Gesellschaftsrecht

Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Sie können nur zum jeweils aktuellen Zeitpunkt die für Sie passende Rechtsform wählen. Ihre Wahl hat Auswirkungen z.B. auf Steuern, Buchhaltungs- und Informationspflichten.

Wir informieren Sie zu gesellschaftsrechtlichen Themen und beraten zur Wahl der Rechtsform.

Rechtsformwahl und Namensprüfung

Welche Rechtsform ist die richtige?

Bei der Wahl wägen Sie die persönlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Kriterien genau ab.

Rechtsformcheck
Ist Ihr Wunschname firmenrechtlich zulässig?

Tipp: Lassen Sie Ihren Wunschnamen kostenfrei bei uns prüfen, bevor Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.

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Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen: Sie gründen alleine und haften mit Ihrem Privatvermögen

Einzelunternehmen - Grundlagen

  • Haftung: Einzelunternehmer haften mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Mindestkapital: Ein bestimmtes Mindestkapital ist nicht erforderlich.
  • Leitung: Inhaber sind zugleich Leiter des Unternehmens.
  • Anzahl Gründer: Genau eine Person kann ein Einzelunternehmen gründen.
  • Formalitäten: Eine Gewerbeanmeldung ist für Gewerbebetriebe erforderlich.

Kleingewerbetreibender - nicht im Handelsregister eingetragen

Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Kleingewerbetreibender), muss seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Gewerbetreibende gemäß § 37 HGB nicht firmenähnlich im Geschäftsverkehr auftritt.  

Tipp: Sie können abgesetzt von der Anschrift eine Geschäftsbezeichnung verwenden.
Geschäftsbezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftslokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.  

Merkblatt "Rechtsform: Einzelunternehmen"

eingetragene Kauffrau / eingetragener Kaufmann (e.K.) - im Handelsregister eingetragen

Die Anmeldung beim Registergericht erfolgt über eine notarielle Beglaubigung.

Für das Unternehmen können Sie ein Firmennamen in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma wählen. Als Rechtsformzusatz muss der eingetragene Einzelunternehmer "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" oder die Abkürzung "e. K .","e. Kfm." oder "e. Kfr." führen.

Personengesellschaften: Sie gründen mit weiteren Personen und haften mit Ihrem Privatvermögen

Personengesellschaft - Grundlagen

  • Mindestkapital: Ein bestimmtes Mindeskapital ist nicht erforderlich.
  • Leitung: Inhaber sind zugleich Leiter des Unternehmens.
  • Anzahl Gründer: Mindestens zwei Personen können eine Personengesellschaft gründen.
  • Formalitäten: Eine Gewerbeanmeldung ist für Gewerbebetriebe erforderlich. 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen.

Die GbR ist nicht in das Handelsregister eingetragen und tritt mit mindestens den Namen zweier Gesellschafter auf.

Tipp: Sie können abgesetzt von der Anschrift eine Geschäftsbezeichnung verwenden.
Geschäftsbezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftslokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.  

Merkblatt "Rechtsform GbR"

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen.

Die Anmeldung beim Registergericht erfolgt über eine notarielle Beglaubigung. Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "offene Handelsgesellschaft" oder "oHG" führen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Das Unternehmen hat mindestens einen Vollhafter (Komplementär) und mindestens einen Teilhafter (Kommanditist).

Jeder Vollhafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen und jeder Teilhafter mit seiner Einlage.

Die Kommanditgesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" bzw. KG führen.

Merkblatt "Rechtsform KG"

Denken Sie an die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Kapitalgesellschaften: Ihr Unternehmen haftet mit dem Geschäftsvermögen

Kapitalgesellschaft - Grundlagen

  • Mindestkapital: Ein bestimmtes Mindestkapital ist erforderlich.
  • Unternehmen: Die Kapitalgesellschaft ist eine rechtlich eigenständige juristische Person, die durch Eintragung ins Handelsregister entsteht.
  • Anzahl Gründer: Mindestens eine Person kann eine Kapitalgesellschaft gründen.
  • Formalitäten: Eine Gewerbeanmeldung ist für Gewerbebetriebe erforderlich. 
  • Die Anmeldung ins Handelsregister erfolgt über notarielle Beuurkundung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Mindeststammkapitalbeträgt mindestens 25.000 Euro. Davon müssen 12.500 Euro bei Gründung in die Gesellschaft einbezahlt sein. Für Verbindlichkeiten haftet nur die Gesellschaft. 

Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" führen.

Merkblatt "Rechtsform GmbH / UG (haftungsbeschränkt)"

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt)

Am 01.11.2008 ist die GmbH-Reform in Kraft getreten, die die Gründung einer Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital ab einem Euro ermöglicht. Grundsätzlich richtet sich die UG (haftungsbeschränkt) nach dem GmbH-Gesetz. Unterschiede gibt es beim Stammkapital, der Pflicht zur Rücklagenbildung, dem Rechtsformzusatz und den Gründungsformalitäten.

Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

Merkblatt "Rechtsform GmbH / UG (haftungsbeschränkt)"

Aktiengesellschaft (AG)

Für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.

Die Organe der AG sind die aus den Aktionären bestehende Hauptversammlung, der Vorstand und der mindestens aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat.

Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG" führen.

Merkblatt "Rechtsform AG"

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
Häufigste Mischform: GmbH & Co. KG

GmbH & Co. KG

Sie ist eine Kommanditgesellschaft, bei der meist einziger Vollhafter eine GmbH ist. Bei der GmbH & Co. KG müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie die Firmen der Gesellschafter angegeben werden.

Außerdem sind die für die GmbH notwendigen Angaben zu machen.

Achtung: Dazu müssen Sie zwei Unternehmen führen. Neben der GmbH & Co. KG wird eine GmbH als Vollhafterin (Komplementärgesellschaft) benötigt. 

UG (haftungsbescrhänkt) & Co. KG

Ist analog wie die GmbH & Co. KG aufgebaut.

Sozialunternehmen "Social Entrepreneurship"

Deutschland besitzt keine spezifische Rechtsform für Social Enterprises. Statt dessen nutzen Social Entrepreneurs diejenigen Formen, die ihnen zur Verfügung stehen und zu ihrem Wirkungs– und Geschäftsmodell passen. Verein, GmbH, gemeinnützige GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) werden beispielsweise oft genutzt (vgl. DSEM 2019, S. 20). Aber auch Genossenschaften oder Stiftungen eignen sich gut für die Social-Enterprise-Gründung.

Hier finden Sie weitere Informationen über Sozialunternehmen.
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Die EWIV hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber – ähnlich der OHG – in vielen Bereichen einer juristischen Person angeglichen. Sie kann genauso Trägerin von Rechten und Pflichten sein wie sie Verträge im eigenen Namen abschließen darf. Sie kann auch Partei eines Rechtsstreits sein, klagen oder verklagt werden.

Merkblatt zur EWIV

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz gestaltet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform der Personengesellschaften aus. Neben der nicht rechtsfähigen GbR wird es künftig eine rechtsfähige GbR sowie eine rechtsfähige, im Gesellschaftsregister registrierte GbR geben. Die Registrierung einer GbR ist vorgesehen, soweit diese selbst Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft, GmbH oder AG ist bzw. wird. Dies gilt auch bei Grundstückserwerb. Auch das Recht der Personenhandelsgesellschaften wird durch das Gesetz geändert.

Prüfen Sie Ihren Handlungsbedarf

Bestehende GbR und auch Personenhandelsgesellschaften sollten vor Inkrafttreten der Änderungen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anpassung ihres Gesellschaftsvertrags prüfen. Für GbR gilt eine besondere Übergangsvorschrift im EGBGB: Gesellschafter von bestehenden GbR können die Beibehaltung der bisherigen Auflösungs- und Ausscheidensregelungen (§§ 723 bis 728 BGB a.F.) bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich gegenüber der Gesellschaft verlangen.

Link zum Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 53, vom 17. August 2021, Seite 3436ff.

notarielles Online-Verfahren

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Das Gesetz sieht insbesondere die Online-Gründung von GmbH sowie Anmeldungen nach § 12 HGB in bestimmten Fällen durch Videokommunikation vor.

Hier geht es zum notariellen Online-Verfahren der Bundesnotarkammer.

Arten der Niederlassungen

Tochterunternehmen = eigenes Unternehmen

Mit der Gründung eines Tochterunternehmens entsteht ein vom Mutterunternehmen rechtlich selbstständiges Unternehmen. Wie bei jeder Unternehmensgründung sind die für die jeweilige Rechtsform geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich. Selbst wenn es sich um einen ausländischen Gründer handelt, gelten ausschließlich deutsche Vorschriften für die Gründung, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung.

Zweigniederlassung = Im Handelsregister eingetragene Niederlassung eines Hauptsitzes

Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte, juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so ist sie abhängig von dem auf die Muttergesellschaft anzuwendenden ausländischen Recht. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Zweigniederlassung eine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf Dauer gedachter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen ist.

Die typischen Merkmale einer Zweigniederlassung

  • die Zweigniederlassung muss so organisiert sein, dass eine selbstständige Teilnahme am Geschäftsverkehr möglich ist, sie muss also bei Wegfall der Hauptniederlassung fortbestehen können;
  • sie erledigt Geschäfte, die typisch für das ganze Unternehmen sind;
  • die Zweigniederlassung muss eine gewisse Selbstständigkeit aufweisen, indem sie eine eigene Leitung mit eigener Dispositionsfreiheit, eine gesonderte Buchführung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes, von der Hauptniederlassung zugewiesenes Geschäftsvermögen hat.

    Da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung in der Regel mit der Firma der Hauptniederlassung identisch. Zusätze (z.B. "Zweigniederlassung Deutschland" oder "Niederlassung Frankfurt" u.ä.) sind möglich.

    Der Leiter der Zweigniederlassung vertritt sie nach außen hin selbstständig. Schuldnerin von Verbindlichkeiten ist jedoch immer die natürliche oder juristische Person der Hauptniederlassung.
Betriebsstätte = Unselbstständige Niederlassung eines Hauptsitzes

Dasselbe Unternehmen kann mehrere Geschäftslokale (Niederlassungen, Filialen) haben. Eine solche Filiale, auch gewerberechtlich Betriebsstätte genannt, ist in jeder Beziehung von der Hauptstelle abhängig. Auch Rechnungen werden im Namen der Zentrale ausgestellt. Da hier ein einheitlicher Geschäftsbetrieb an lediglich räumlich verschiedenen Stellen vorliegt, dürfen Filialen keine, von der Hauptniederlassung abweichende eigene Firma führen. Jede Betriebsstätte muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Repräsentanz = "Büro" eines ausländischen Unternehmens

Vielfach fällt im Zusammenhang mit der Errichtung von Niederlassungen insbesondere ausländischer Unternehmen der Begriff "Repräsentanz". Diesen Begriff kennt das deutsche Gewerbe- bzw. Handelsrecht nicht.

Entweder wird das Büro des betreffenden Unternehmens in Deutschland als Bestandteil der eigenen Organisation selbst gewerblich tätig, dann handelt es sich rechtlich um eine Betriebsstätte (wie oben beschrieben). Diese ist gewerberechtlich anzumelden.

Oder es wird ein Büro eröffnet, das von einem externen und entsprechend beauftragten selbstständigen Gewerbetreibenden (z.B. einem Handelsvertreter) geleitet wird. Eine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens erfolgt in diesem Falle in Deutschland nicht.

Neuregelung verschont nur Einzelunternehmen

Transparenzregistereintrag für (fast) alle Unternehmen Pflicht

Die meisten Unternehmen sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen.

Mehr zum Geldwäschegesetz

Mitarbeiterbeteiligung

Zweck

Langfristige Erfolge erzielt ein Unternehmen nicht nur dadurch, dass sie Kunden an sich binden, sondern auch dadurch, dass sie ihre Mitarbeiter davon überzeugen, dass sich eine Beschäftigung im Unternehmen langfristiger für sie lohnt. Dies kann z. B. durch ein tolles Arbeitsumfeld oder angemessene Gehälter erreichen werden. Aber auch den Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, sich am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, kann ein attraktiver Aspekt sein.

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligungen

  • Mitarbeite enger ans Unternehmen binden
  • Motivation der Belegschaft
  • kundenorientierter denken und agieren der Mitarbeitenden (was auch kundenbindend wirkt)
  • höhere Arbeitgeberattraktivität
  • Senkung der Personalfluktuation
  • Stärkung der Bindung zwischen der Geschäftsleitung und der Belegschaft
  • Fördert das Verständnis der Belegschaft durch Einblick in laufende Prozesse
  • Regt das unternehmerische Denken der Mitarbeiter an
Stille Beteiligung

Diese Form der Unternehmensfinanzierung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage für das Unternehmen und wird im Gegenzug am Gewinn beteiligt. Grundsätzlich kann der Kapitalgeber auch bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust beteiligt werden. Meist wird dies in einer vertraglichen Regelung ausgeschlossen.

Die "stille Beteiligung" ist für ander nicht sichtbar - außer bei der Aktiengesellschaft (AG). Bei dieser Rechtsform ist die Beteiligung eintragungspflichtig.

Im Regelfall ist der stille Gesellschafter nicht in die Unternehmensführung eingebunden und kann im Normalfall den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen.

Mezzanines Kapital (Mischform aus Eigen- und Fremdkapital)

Der Investor ist wie ein Unternehmer am Gewinn beteiligt und wird, wenn das Unternehmen insolvent geht, erst nachrangig als Gläubiger befriedigt.

Er ist aber immer noch Gläubiger eines Rückzahlungsanspruchs in einem Insolvenzverfahren. Das ist  bei Eigenkapital sonst nicht der Fall. Daher ist diese Mischstellung für Banken attraktiver bei der Kreditvergabe, da ihre Ansprüche vor denen des Investor befriedigt werden.

Atypische stille Beteiligung

Vertragliche Abpsrachen

Es können viele verschiedene vertragliche Absprachen getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.  

Gesellschafterstellung

In diesem Fall spricht man von einer atypisch stillen Beteiligung. In diesen Fällen wird der stille Gesellschafter häufig in die Geschäftsführung eingebunden und erhält nicht nur eine Gewinnbeteiligung, sondern auch eine Beteiligung am Wachstum und am Verlust des Unternehmens. Dabei können atypische stille Gesellschafter oft zumindest ein Veto gegenüber Entscheidungen des Unternehmens einlegen. Die genaue Einbindung des Gesellschafters ist allerdings von der genauen vertraglichen Ausgestaltung abhängig.

Besteuerung

Das Besondere einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH liegt darin, dass diese nicht regulär wie eine Kapitalgesellschaft, sondern wie eine Personengesellschaft besteuert wird. Dies sorgt zum einen (bei einer Gewinnausschüttung) für eine prozentual geringere Besteuerung. Zum anderen steht der atypisch stillen GmbH so ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro zu, den eine einfache GmbH nicht nutzen könnte.

Dadurch, dass die atypisch stille GmbH steuerlich wie eine Personengesellschaft, aber handelsrechtlich weiter wie eine GmbH behandelt wird, muss das Unternehmen zwei Bilanzen erstellen, die sich voneinander unterscheiden. Zudem kann die Mitunternehmerschaft des stillen Beteiligten entweder ein Nachteil oder Vorteil sein, je nachdem, ob eine Mithilfe gewünscht ist oder nicht.

Kündigung

Die atypisch stille Beteiligung kann jederzeit durch Vertragskündigung beendet werden, dabei ist dem Investor sein Kapital sowie sein Anteil am Unternehmenswachstum auszuzahlen. Es ist hierbei aber zu beachten, dass das Unternehmen sich steuerrechtlich dabei von einer Personengesellschaft wieder zurück zu einer GmbH umwandelt. Dies fällt unter die umwandlungsrechtliche Sperrfrist von sieben Jahren. Wenn die stille Beteiligung allerdings nur von kürzerer Dauer war, müssen die stillen Reserven nachträglich aufgedeckt werden. Dies kann zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.

Weitere Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

Belegschaftsaktien

Mitarbeiten ist die Möglichkeit geboten, Aktien ihres Unternehmens zu einem vergünstigen Preis zu kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse zu verkaufen. Bei Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind, muss ein externer Prüfer regelmäßig den Kurs bestimmen.

Genussrechte

Im Gegensatz zur Stillen Beteiligung stellt ein Mitarbeitender dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, besitzt aber kein Informations- oder Kontrollrecht. Bei einem Genussrecht erhält der Beschäftige jährlich einen Anteil des Gewinns des Unternehmens.

GmbH-Anteile

Mitarbeitende können Gesellschafter*innen einer GmbH werden, wenn sie dafür Kapital in Höhe ihres Anteils am Unternehmenswert einbringen. Dadurch erhalten sie ein Stimmrecht bei Entscheidungen.

GmbH-Beteiligungen müssen im Gesellschaftervertrag erfasst und notariell beurkundet werden.

Mitarbeiterdarlehen

Bei dem Mitarbeiterdarlehen stellen die Mitarbeitenden dem Unternehmen Kapital durch einen Darlehensvertrag zur Verfügung und werden dadurch Fremdkapitalgeber und Gläubiger/in.

Wie müssen Sie am Markt auftreten?

Welche Angaben Sie auf Ihren Geschäftsbriefen machen müssen, hängt von der Rechtsform ab. 

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Seien Sie wachsam!

Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft ein beträchtlicher Schaden durch die sogenannten Formularfallen. 

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Terminbuchung online mit Microsoft Bookings

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Sonja Weigel

Referentin Unternehmensnachfolge
Würzburg

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