Informationen des Bundesjustizamts zur Einleitung von Ordnungsgeldverfahren wegen fehlender Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Sie können nur zum jeweils aktuellen Zeitpunkt die für Sie passende Rechtsform wählen. Ihre Wahl hat Auswirkungen z.B. auf Steuern, Buchhaltungs- und Informationspflichten.
Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Kleingewerbetreibender), muss seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Gewerbetreibende gemäß § 37 HGB nicht firmenähnlich im Geschäftsverkehr auftritt.
Tipp: Sie können abgesetzt von der Anschrift eine Geschäftsbezeichnung verwenden.
Geschäftsbezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftslokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.
Merkblatt "Rechtsform: Einzelunternehmen"
Die Anmeldung beim Registergericht erfolgt über eine notarielle Beglaubigung.
Für das Unternehmen können Sie ein Firmennamen in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma wählen. Als Rechtsformzusatz muss der eingetragene Einzelunternehmer "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" oder die Abkürzung "e. K .","e. Kfm." oder "e. Kfr." führen.
Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen.
Die GbR ist nicht in das Handelsregister eingetragen und tritt mit mindestens den Namen zweier Gesellschafter auf.
Tipp: Sie können abgesetzt von der Anschrift eine Geschäftsbezeichnung verwenden.
Geschäftsbezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftslokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.
Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen.
Die Anmeldung beim Registergericht erfolgt über eine notarielle Beglaubigung. Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "offene Handelsgesellschaft" oder "oHG" führen.
Das Unternehmen hat mindestens einen Vollhafter (Komplementär) und mindestens einen Teilhafter (Kommanditist).
Jeder Vollhafter haftet unbeschränkt und unmittelbar mit seinem persönlichen Vermögen und jeder Teilhafter mit seiner Einlage.
Die Kommanditgesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" bzw. KG führen.
Denken Sie an die Modernisierung des PersonengesellschaftsrechtsDas Mindeststammkapitalbeträgt mindestens 25.000 Euro. Davon müssen 12.500 Euro bei Gründung in die Gesellschaft einbezahlt sein. Für Verbindlichkeiten haftet nur die Gesellschaft.
Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" führen.
Merkblatt "Rechtsform GmbH / UG (haftungsbeschränkt)"
Am 01.11.2008 ist die GmbH-Reform in Kraft getreten, die die Gründung einer Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital ab einem Euro ermöglicht. Grundsätzlich richtet sich die UG (haftungsbeschränkt) nach dem GmbH-Gesetz. Unterschiede gibt es beim Stammkapital, der Pflicht zur Rücklagenbildung, dem Rechtsformzusatz und den Gründungsformalitäten.
Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
Merkblatt "Rechtsform GmbH / UG (haftungsbeschränkt)"
Für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.
Die Organe der AG sind die aus den Aktionären bestehende Hauptversammlung, der Vorstand und der mindestens aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft muss als Rechtsformzusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG" führen.
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Sie ist eine Kommanditgesellschaft, bei der meist einziger Vollhafter eine GmbH ist. Bei der GmbH & Co. KG müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie die Firmen der Gesellschafter angegeben werden.
Außerdem sind die für die GmbH notwendigen Angaben zu machen.
Achtung: Dazu müssen Sie zwei Unternehmen führen. Neben der GmbH & Co. KG wird eine GmbH als Vollhafterin (Komplementärgesellschaft) benötigt.
Ist analog wie die GmbH & Co. KG aufgebaut.
Deutschland besitzt keine spezifische Rechtsform für Social Enterprises. Statt dessen nutzen Social Entrepreneurs diejenigen Formen, die ihnen zur Verfügung stehen und zu ihrem Wirkungs– und Geschäftsmodell passen. Verein, GmbH, gemeinnützige GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) werden beispielsweise oft genutzt (vgl. DSEM 2019, S. 20). Aber auch Genossenschaften oder Stiftungen eignen sich gut für die Social-Enterprise-Gründung.
Hier finden Sie weitere Informationen über Sozialunternehmen.Die EWIV hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber – ähnlich der OHG – in vielen Bereichen einer juristischen Person angeglichen. Sie kann genauso Trägerin von Rechten und Pflichten sein wie sie Verträge im eigenen Namen abschließen darf. Sie kann auch Partei eines Rechtsstreits sein, klagen oder verklagt werden.
Merkblatt zur EWIVDas Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz gestaltet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform der Personengesellschaften aus. Neben der nicht rechtsfähigen GbR wird es künftig eine rechtsfähige GbR sowie eine rechtsfähige, im Gesellschaftsregister registrierte GbR geben. Die Registrierung einer GbR ist vorgesehen, soweit diese selbst Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft, GmbH oder AG ist bzw. wird. Dies gilt auch bei Grundstückserwerb. Auch das Recht der Personenhandelsgesellschaften wird durch das Gesetz geändert.
Bestehende GbR und auch Personenhandelsgesellschaften sollten vor Inkrafttreten der Änderungen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anpassung ihres Gesellschaftsvertrags prüfen. Für GbR gilt eine besondere Übergangsvorschrift im EGBGB: Gesellschafter von bestehenden GbR können die Beibehaltung der bisherigen Auflösungs- und Ausscheidensregelungen (§§ 723 bis 728 BGB a.F.) bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich gegenüber der Gesellschaft verlangen.
Das Gesetz sieht insbesondere die Online-Gründung von GmbH sowie Anmeldungen nach § 12 HGB in bestimmten Fällen durch Videokommunikation vor.
Hier geht es zum notariellen Online-Verfahren der Bundesnotarkammer.Mit der Gründung eines Tochterunternehmens entsteht ein vom Mutterunternehmen rechtlich selbstständiges Unternehmen. Wie bei jeder Unternehmensgründung sind die für die jeweilige Rechtsform geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich. Selbst wenn es sich um einen ausländischen Gründer handelt, gelten ausschließlich deutsche Vorschriften für die Gründung, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung.
Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte, juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so ist sie abhängig von dem auf die Muttergesellschaft anzuwendenden ausländischen Recht. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Zweigniederlassung eine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf Dauer gedachter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen ist.
Dasselbe Unternehmen kann mehrere Geschäftslokale (Niederlassungen, Filialen) haben. Eine solche Filiale, auch gewerberechtlich Betriebsstätte genannt, ist in jeder Beziehung von der Hauptstelle abhängig. Auch Rechnungen werden im Namen der Zentrale ausgestellt. Da hier ein einheitlicher Geschäftsbetrieb an lediglich räumlich verschiedenen Stellen vorliegt, dürfen Filialen keine, von der Hauptniederlassung abweichende eigene Firma führen. Jede Betriebsstätte muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.
Vielfach fällt im Zusammenhang mit der Errichtung von Niederlassungen insbesondere ausländischer Unternehmen der Begriff "Repräsentanz". Diesen Begriff kennt das deutsche Gewerbe- bzw. Handelsrecht nicht.
Entweder wird das Büro des betreffenden Unternehmens in Deutschland als Bestandteil der eigenen Organisation selbst gewerblich tätig, dann handelt es sich rechtlich um eine Betriebsstätte (wie oben beschrieben). Diese ist gewerberechtlich anzumelden.
Oder es wird ein Büro eröffnet, das von einem externen und entsprechend beauftragten selbstständigen Gewerbetreibenden (z.B. einem Handelsvertreter) geleitet wird. Eine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens erfolgt in diesem Falle in Deutschland nicht.
Die meisten Unternehmen sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen.
Mehr zum GeldwäschegesetzLangfristige Erfolge erzielt ein Unternehmen nicht nur dadurch, dass sie Kunden an sich binden, sondern auch dadurch, dass sie ihre Mitarbeiter davon überzeugen, dass sich eine Beschäftigung im Unternehmen langfristiger für sie lohnt. Dies kann z. B. durch ein tolles Arbeitsumfeld oder angemessene Gehälter erreichen werden. Aber auch den Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, sich am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, kann ein attraktiver Aspekt sein.
Diese Form der Unternehmensfinanzierung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage für das Unternehmen und wird im Gegenzug am Gewinn beteiligt. Grundsätzlich kann der Kapitalgeber auch bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust beteiligt werden. Meist wird dies in einer vertraglichen Regelung ausgeschlossen.
Die "stille Beteiligung" ist für ander nicht sichtbar - außer bei der Aktiengesellschaft (AG). Bei dieser Rechtsform ist die Beteiligung eintragungspflichtig.
Im Regelfall ist der stille Gesellschafter nicht in die Unternehmensführung eingebunden und kann im Normalfall den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen.
Der Investor ist wie ein Unternehmer am Gewinn beteiligt und wird, wenn das Unternehmen insolvent geht, erst nachrangig als Gläubiger befriedigt.
Er ist aber immer noch Gläubiger eines Rückzahlungsanspruchs in einem Insolvenzverfahren. Das ist bei Eigenkapital sonst nicht der Fall. Daher ist diese Mischstellung für Banken attraktiver bei der Kreditvergabe, da ihre Ansprüche vor denen des Investor befriedigt werden.
Es können viele verschiedene vertragliche Absprachen getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
In diesem Fall spricht man von einer atypisch stillen Beteiligung. In diesen Fällen wird der stille Gesellschafter häufig in die Geschäftsführung eingebunden und erhält nicht nur eine Gewinnbeteiligung, sondern auch eine Beteiligung am Wachstum und am Verlust des Unternehmens. Dabei können atypische stille Gesellschafter oft zumindest ein Veto gegenüber Entscheidungen des Unternehmens einlegen. Die genaue Einbindung des Gesellschafters ist allerdings von der genauen vertraglichen Ausgestaltung abhängig.
Das Besondere einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH liegt darin, dass diese nicht regulär wie eine Kapitalgesellschaft, sondern wie eine Personengesellschaft besteuert wird. Dies sorgt zum einen (bei einer Gewinnausschüttung) für eine prozentual geringere Besteuerung. Zum anderen steht der atypisch stillen GmbH so ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro zu, den eine einfache GmbH nicht nutzen könnte.
Dadurch, dass die atypisch stille GmbH steuerlich wie eine Personengesellschaft, aber handelsrechtlich weiter wie eine GmbH behandelt wird, muss das Unternehmen zwei Bilanzen erstellen, die sich voneinander unterscheiden. Zudem kann die Mitunternehmerschaft des stillen Beteiligten entweder ein Nachteil oder Vorteil sein, je nachdem, ob eine Mithilfe gewünscht ist oder nicht.
Die atypisch stille Beteiligung kann jederzeit durch Vertragskündigung beendet werden, dabei ist dem Investor sein Kapital sowie sein Anteil am Unternehmenswachstum auszuzahlen. Es ist hierbei aber zu beachten, dass das Unternehmen sich steuerrechtlich dabei von einer Personengesellschaft wieder zurück zu einer GmbH umwandelt. Dies fällt unter die umwandlungsrechtliche Sperrfrist von sieben Jahren. Wenn die stille Beteiligung allerdings nur von kürzerer Dauer war, müssen die stillen Reserven nachträglich aufgedeckt werden. Dies kann zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.
Mitarbeiten ist die Möglichkeit geboten, Aktien ihres Unternehmens zu einem vergünstigen Preis zu kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse zu verkaufen. Bei Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind, muss ein externer Prüfer regelmäßig den Kurs bestimmen.
Im Gegensatz zur Stillen Beteiligung stellt ein Mitarbeitender dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, besitzt aber kein Informations- oder Kontrollrecht. Bei einem Genussrecht erhält der Beschäftige jährlich einen Anteil des Gewinns des Unternehmens.
Mitarbeitende können Gesellschafter*innen einer GmbH werden, wenn sie dafür Kapital in Höhe ihres Anteils am Unternehmenswert einbringen. Dadurch erhalten sie ein Stimmrecht bei Entscheidungen.
GmbH-Beteiligungen müssen im Gesellschaftervertrag erfasst und notariell beurkundet werden.
Bei dem Mitarbeiterdarlehen stellen die Mitarbeitenden dem Unternehmen Kapital durch einen Darlehensvertrag zur Verfügung und werden dadurch Fremdkapitalgeber und Gläubiger/in.
Sie möchten Ihren Gesellschaftssitz verlegen oder Ihre Geschäftsanschrift ändern? Das bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich - von der Benachrichtigung verschiedener Stellen, bis zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Mehr zum Unternehmensumzug:
Informationen des Bundesjustizamts zur Einleitung von Ordnungsgeldverfahren wegen fehlender Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
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Ausschluss aus wichtigem Grund wegen Umgehung der Vinkulierungsklausel bei einer Familiengesellschaft
HGB §§ 133, 140 ZPO §§ 935, 936, 940
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Der im Falle der Eintragung einer BGB-Gesellschaft ins Gesellschaftsregister vorgesehene Namenszusatz „eGbR“ muss dem Namenskern der Gesellschaft nicht zwingend nachgestellt, sondern kann ihm auch vorangestellt werden.
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Referentin Unternehmensnachfolge
Würzburg