Gaststättengewerbe
Gaststättengewerbe
Wer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes.
Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Um die deutsche Unterrichtung zu besuchen, ist es erforderlich, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind um die Unterrichtung inhaltlich zu verstehen (z. B. Sprachniveau B1 oder besser).
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einer internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Fremdsprache teilzunehmen.
in chinesisch, englisch, griechisch, italienisch finden bei der IHK München statt.
Anmeldung online über die Webseite der IHK München
in türkisch, vietnamesisch, polnisch, ungarisch, thailändisch und rumänisch, bei Bedarf ggf. auch in weiteren Sprachen, finden bei der IHK Nürnberg statt.
Anmeldung über Birgit Himberger (birgit.himberger@nuernberg.ihk.de), Tel. 0911 1335-2402.
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) haben die Website „onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de“ freigeschaltet. Die Website soll Gastronomen, Lebensmittelhändlern und –herstellern dabei helfen, die oft umfassenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene Schritt für Schritt zu erfassen und umzusetzen. Das Portal bietet einen kompakten und leicht verständlichen Service zum Thema Hygiene mit kostenfreien Checklisten, Übersichten zu Schulungen und Eigenkontrollen.
zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, den Aufbau eines Hygienekonzeptes und regelmäßig vorgeschriebenen Schulungen.
Um den Bedürfnissen der Zielgruppen entgegenzukommen gibt es bereits eine Übersetzung der Onlinehilfe ins Chinesische (Mandarin), Türkische und Englische.
Ausstellung von Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen, Fortbildungszeugnissen, Unterrichtungsbescheinigungen und Sach- und Fachkundebescheinigungen sowie damit verwandten zweckgebundenen Bestätigungen.
Beraterin Unternehmen und Standort - Geschäftsstelle
Schweinfurt
Fachkauffrau für Büromanagement
Beraterin Unternehmen und Standort - Geschäftsstelle
Schweinfurt
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg
Beraterin Recht und Steuern
Würzburg