Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Führung und Management im Unternehmen
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt. Des Weiteren gibt es eine Projektarbeit.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Für die Prüfungen zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK) ist als Teil der Fortbildungsprüfung eine Projektarbeit vorgeschrieben. Dafür müssen Sie selbstständig ein Thema aus der betrieblichen Praxis wählen und schriftlich ausarbeiten.
Sie reichen den Themenvorschlag zur Projektarbeit über das Online-Portal ein. Die Zugangsdaten erhalten Sie - nach erfolgreicher Anmeldung - rechtzeitig an Ihre Privatanschrift.
Anschließend wird das Thema vom Prüfungausschuss geprüft und freigegeben.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Flyer "Leitfaden für Prüflinge zum Online-Portal".
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
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