optional zzgl. 240,00 € AEVO-Prüfung
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie: Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignungsverordnung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) der IHK vorzulegen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Grundlegende Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
optional zzgl. 240,00 € AEVO-Prüfung
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
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