optional zzgl. 240,00 € AEVO-Prüfung
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie: Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignungsverordnung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) der IHK vorzulegen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
optional zzgl. 240,00 € AEVO-Prüfung
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
Zur Anmeldung